Sachvortrag:
In der MGR-Sitzung am 16.11.2023 wurde vom Büro Schneider & Zajontz die Kalkulation des vorläufigen Verbesserungsbeitrags und der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung vorgestellt. Die Vorstellung diente dem Gremium als Information und zur Beratung in den Fraktionen. In der heutigen Sitzung müssen die entsprechenden Entscheidungen getroffen werden, damit die notwendigen Satzungsänderungen am 01.01.2024 in Kraft treten können und die Verwaltung die Abrechnungen veranlassen kann.
Dem Sachvortrag sind als Anlagen die Kalkulationen beigefügt, und zwar mit einem kalkulatorischen Zinssatz mit 2 %, 2,5 % und 3 %.
Für die Erweiterung der Kläranlage sollen sog. Verbesserungsbeiträge erhoben werden. Diesbezüglich muss die Beitragsfinanzierungsquote beschlossen werden. Beispiele sind in den Kalkulationen (Seite 5 und 13) mit 60 % , 80 % und 100 % aufgeführt.
Beispielrechnungen:
Einfamilienhaus:
Grundstücksfläche 1.000 qm
Geschossfläche 300 qm
(nach den Außenmaßen KG, EG, OG)
Beitragsfinanzierungsquote 100 % = 937,-- €
(Grundstücksfläche 0,10 € - Geschossfläche 2,79 €)
Beitragsfinanzierungsquote 80 % = 749,-- €
(Grundstücksfläche 0,08€ - Geschossfläche 2,23 €)
Beitragsfinanzierungsquote 60 % = 561,-- €
(Grundstücksfläche 0,06 € - Geschossfläche 1,67 €)
Diskussionsverlauf:
Auf die Rückfrage aus dem Gremium, ob man den Verbesserungsbeitrag auch in Raten bezahlen könnte, z.B. pro Quartal ¼, teilt erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass dies zwar grundsätzlich vorstellbar ist, jedoch nicht angestrebt wird.
Diskussion des Gremiums, dass eine Umlage über die Beitragsfinanzierung mit 100 % denkbar wäre. Hierdurch könnten die Gebühren dauerhaft niedrig gehalten werden und die vorfinanzierten Baukosten relativ zeitnah refinanziert werden, so dass mit dem Geld wieder andere Aufgaben finanziert werden können. Allerdings werden bei dieser Verfahrensweise lediglich die Eigentümer belastet. Denkbar wäre daher auch die Einführung einer Grundgebühr bei den
Kanalbenutzungsgebühren, da diese auf die Mieter umgelegt werden kann. Was stark für einen Verbesserungsbeitrag mit 100 % spricht, sind die zahlreichen unbebauten Grundstücke, die teilweise seit Jahrzehnten leer stehen und über die keine Gebühren vereinnahmt werden, so dass diese Eigentümer über den Verbesserungsbeitrag herangezogen werden können.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl befürwortet einen Verbesserungsbeitrag mit 100 %, um auch die unbebauten Grundstücke in die Pflicht zu nehmen. Aus der Veranlagung der Finanzierung des Tiefbrunnens liegen die notwendigen Daten größtenteils vor, die jetzt genutzt werden können, so dass dies eine effiziente Lösung ist.
Die BLZus befürwortet ebenfalls die 100 %-Quote mit dem Hauptargument der unbebauten Grundstücke, möchte jedoch für die Eigentümer, die nicht liquide sind, die Möglichkeit einer Splittung bieten.
Das Gremium ist sich einig, dass zunächst eine Abstimmung über 100 % erfolgen soll.