Festlegung der Beitragsfinanzierungsquote für die Erweiterung der Kläranlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  079. Sitzung des Marktgemeinderates, 30.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 079. Sitzung des Marktgemeinderates 30.11.2023 ö 4.1

Beschluss

Die Verbesserung der bestehenden Entwässerungseinrichtung (Kläranlage) wird mit einer Beitragsfinanzierungsquote in Höhe von 100 % über sog. Verbesserungsbeiträge finanziert. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Vorbereitungen zu treffen und eine Beitragssatzung für die Verbesserung der Entwässerungseinrichtung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der MGR-Sitzung am 16.11.2023 wurde vom Büro Schneider & Zajontz die Kalkulation des vorläufigen Verbesserungsbeitrags und der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung vorgestellt. Die Vorstellung diente dem Gremium als Information und zur Beratung in den Fraktionen. In der heutigen Sitzung müssen die entsprechenden Entscheidungen getroffen werden, damit die notwendigen Satzungsänderungen am 01.01.2024 in Kraft treten können und die Verwaltung die Abrechnungen veranlassen kann.

Dem Sachvortrag sind als Anlagen die Kalkulationen beigefügt, und zwar mit einem kalkulatorischen Zinssatz mit 2 %, 2,5 % und 3 %. 

Für die Erweiterung der Kläranlage sollen sog. Verbesserungsbeiträge erhoben werden. Diesbezüglich muss die Beitragsfinanzierungsquote beschlossen werden. Beispiele sind in den Kalkulationen (Seite 5 und 13) mit  60 % , 80 % und 100 % aufgeführt.


Beispielrechnungen:
Einfamilienhaus:
Grundstücksfläche                1.000 qm

Geschossfläche                 300 qm
(nach den Außenmaßen KG, EG, OG)

Beitragsfinanzierungsquote        100 %        =        937,-- € 
(Grundstücksfläche 0,10 € - Geschossfläche 2,79 €)

Beitragsfinanzierungsquote         80 %        =        749,-- €
(Grundstücksfläche 0,08€ - Geschossfläche 2,23 €)

Beitragsfinanzierungsquote           60 %        =        561,-- €
(Grundstücksfläche 0,06 € - Geschossfläche 1,67 €)


Diskussionsverlauf:
Auf die Rückfrage aus dem Gremium, ob man den Verbesserungsbeitrag auch in Raten bezahlen könnte, z.B. pro Quartal ¼, teilt erster Bürgermeister Bernhard Uhl mit, dass dies zwar grundsätzlich vorstellbar ist, jedoch nicht angestrebt wird. 

Diskussion des Gremiums, dass eine Umlage über die Beitragsfinanzierung mit 100 % denkbar wäre. Hierdurch könnten die Gebühren dauerhaft niedrig gehalten werden und die vorfinanzierten Baukosten relativ zeitnah refinanziert werden, so dass mit dem Geld wieder andere Aufgaben finanziert werden können. Allerdings werden bei dieser Verfahrensweise lediglich die Eigentümer belastet. Denkbar wäre daher auch die Einführung einer Grundgebühr bei den 
Kanalbenutzungsgebühren, da diese auf die Mieter umgelegt werden kann. Was stark für einen Verbesserungsbeitrag mit 100 % spricht, sind die zahlreichen unbebauten Grundstücke, die teilweise seit Jahrzehnten leer stehen und über die keine Gebühren vereinnahmt werden, so dass diese Eigentümer über den Verbesserungsbeitrag herangezogen werden können. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl befürwortet einen Verbesserungsbeitrag mit 100 %, um auch die unbebauten Grundstücke in die Pflicht zu nehmen. Aus der Veranlagung der Finanzierung des Tiefbrunnens liegen die notwendigen Daten größtenteils vor, die jetzt genutzt werden können, so dass dies eine effiziente Lösung ist. 

Die BLZus befürwortet ebenfalls die 100 %-Quote mit dem Hauptargument der unbebauten Grundstücke, möchte jedoch für die Eigentümer, die nicht liquide sind, die Möglichkeit einer Splittung bieten. 

Das Gremium ist sich einig, dass zunächst eine Abstimmung über 100 % erfolgen soll. 

Datenstand vom 31.01.2024 09:52 Uhr