Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  079. Sitzung des Marktgemeinderates, 30.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 079. Sitzung des Marktgemeinderates 30.11.2023 ö 4.2

Beschluss

Für die Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung soll ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 2 % berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der MGR-Sitzung am 16.11.2023 wurde vorgeschlagen, eine Berechnung mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 3 % vorzulegen. Der ursprünglich veranschlagte Zinssatz in Höhe von 2 % ist nicht mehr zeitgemäß und sollte angepasst werden. 

Die FW-Fraktion hat einen Zinssatz von 2,5 % vorgeschlagen. Auch diesbezüglich ist eine Berechnung in der Kalkulation enthalten.

Eine Entscheidung ist nunmehr über einen Zinssatz in Höhe von

  • 2%
  • 2,5 %
  • 3,0 %


zu treffen.



Diskussionsverlauf:

Die Mehrheit des Gremiums spricht sich für die Beibehaltung des kalkulatorischen Zinssatzes von 2 % aus, da dieser auch zu Zeiten der Niedrigzinsphase angesetzt wurde und es zum anderen in vielen Bereichen derzeit Erhöhungen gibt. Andererseits gilt die Kalkulation für die nächsten vier Jahre und der Zins ist grundsätzlich momentan höher, daher wäre auch eine Anhebung zu vertreten. 

Es soll zunächst eine Abstimmung über einen kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 2 % erfolgen. 

Datenstand vom 31.01.2024 09:52 Uhr