Festlegung der Gebührensätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  079. Sitzung des Marktgemeinderates, 30.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 079. Sitzung des Marktgemeinderates 30.11.2023 ö 4.3

Beschluss 1

Alternative 1:
Bei den Abwassergebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung wird ab 01.01.2024 auch eine jährliche Grundgebühr erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 9

Beschluss 2

Unter Berücksichtigung der Beitragsfinanzierungsquote von 100 %, der Berücksichtigung des kalkulatorischen Zinssatzes von 2 %, der Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre, keiner Erhebung einer Grundgebühr, wird eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,56 €/cbm und eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,31 €/qm ab 01.01.2024 beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Kalkulation der Abwassergebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung ist auf Seite 13 den Kalkulationen zu entnehmen. In der MGR-Sitzung am 16.11.2023 kam mehrheitlich zum Ausdruck, die Ergebnisse der Vorjahre entsprechend zu berücksichtigen. 

Unter Berücksichtigung der Festlegungen unter TOP 4.1 und 4.2 sind nunmehr die Gebühren festzulegen:

  • ohne Grundgebühr oder
  • mit Grundgebühr in Höhe von 75,-- € für den Standardzähler bis 4 cbm, bis 10 cbm 190,-- €, über 10 cbm 350,-- € oder
  • mit Grundgebühr in Höhe von 100,-- € für den Standardzähler bis 4 cbm, bis 10 cbm 250,-- €, über 10 cbm 400,-- € 



Grundsätzlich können auch bei den Abwassergebühren Grundgebühren (als Vorhaltekosten) eingeführt werden. 

Beispielrechnung:
4-Personenhaushalt – Verbrauch 120 cbm

Zinssatz 2,5 %, Beitragsfinanzierungsquote 100 %, Grundgebühr 75,-- € inkl. Ergebnisse der Vorjahre:

Schmutzwasser:
Neue Gebühr ab 01.01.2024:                325,80 € (2,09 €/cbm + 75,-- € Grundgebühr)
bisherige Gebühr:                                242,40 € (2,02 €/cbm – keine Grundgebühr)
Differenz:                                        83,40 €                                                


Diskussionsverlauf:
Diskussion des Gremiums, dass die Einführung der Grundgebühr insbesondere kleinere Haushalte benachteiligt. Für große Verbraucher, beispielsweise Firmen, fällt hingegen eine Grundgebühr nicht so stark ins Gewicht. 

Zudem wird über die Erhöhung der Verbrauchsgebühren ein ressourcenschonender Umgang gefördert. 

Im Hinblick auf den anstehenden Verbesserungsbeitrag, durch den die Bürger finanziell belastet werden, sollte nur eine moderate Anhebung der Gebühren erfolgen. 

Andererseits ist zu überlegen, die Fixkosten über eine Grundgebühr umzulegen. Allein die Tatsache, dass das Gebäude angeschlossen ist, berechtigt zur Erhebung einer Grundgebühr. 

Datenstand vom 31.01.2024 09:52 Uhr