Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  079. Sitzung des Marktgemeinderates, 30.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 079. Sitzung des Marktgemeinderates 30.11.2023 ö 5.1

Beschluss

Für die Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung soll ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 2 % berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:

In der MGR-Sitzung am 16.11.2023 wurde vorgeschlagen, eine Berechnung mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 3 % vorzulegen. Der ursprünglich veranschlagte Zinssatz in Höhe von 2 % ist nicht mehr zeitgemäß und sollte angepasst werden. 

Die FW-Fraktion hat einen Zinssatz von 2,5 % vorgeschlagen. Auch diesbezüglich ist eine Berechnung in der Kalkulation enthalten.

Die Kalkulationen sind dem Sachvortrag als Anlagen beigefügt.

Eine Entscheidung ist nunmehr über einen Zinssatz in Höhe von

  • 2%
  • 2,5 %
  • 3,0 %

Datenstand vom 31.01.2024 09:52 Uhr