Festlegung der Gebührensätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  079. Sitzung des Marktgemeinderates, 30.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 079. Sitzung des Marktgemeinderates 30.11.2023 ö 5.2

Beschluss 1

Bei den Benutzungsgebühren für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung wird ab 01.01.2024 eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 100,-- für den Standardzähler (bis 4 cbm/h), für Zähler bis 10 cbm/h 250,-- € und für Zähler über 10 cbm/h 400,-- € erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

Beschluss 2

Unter der Berücksichtigung des kalkulatorischen Zinssatzes von 2 %, der Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre, einer jährlichen Grundgebühr in Höhe von 100,00 € für den Standardzähler (bis 4 cbm/h), für Zähler bis 10 cbm/h 250,00 € und für Zähler über 10 cbm/h 400,00 € wird eine Benutzungsgebühr für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung in Höhe von 2,60 € /cbm ab 01.01.2024 beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Die Berechnung der Benutzungsgebühren ist auf den Seiten 5 (Grundgebühr wie bisher mit 75,-- €) und 6 (Grundgebühr 100,-- €) der Kalkulationen zu entnehmen. In der MGR-Sitzung am 16.11.2023 kam zum Ausdruck, die Ergebnisse der Vorjahre entsprechend zu berücksichtigen. 

Unter Berücksichtigung der Festlegung unter TOP 5.1 ist zunächst über die Höhe der Grundgebühr zu entscheiden:

bisher:
mit Grundgebühr in Höhe von 75,-- € für den Standardzähler bis 4 cbm, bis 10 cbm 190,-- €, über 10 cbm 350,-- € oder

neu:
mit Grundgebühr in Höhe von 100,-- € für den Standardzähler bis 4 cbm, bis 10 cbm 250,-- €, über 10 cbm 400,-- € 

Beispielrechnung:
4-Personenhaushalt – Verbrauch 120 cbm

Zinssatz 2,5 %, Grundgebühr 75,-- € (wie bisher) inkl. Ergebnisse der Vorjahre:

Wasser (ohne Mwst.)
Neue Gebühr ab 01.01.2024:                414,60 € (2,83 €/cbm + 75,-- € Grundgebühr)
bisherige Gebühr:                                270,60 € (1,63 €/cbm + 75,-- € Grundgebühr)
Differenz:                                        144,-- €                


Diskussionsverlauf:

Diskussion des Gremiums, ob eine Grundgebühr in Höhe von € 125,00 unter entsprechender Reduzierung der Verbrauchsgebühren zur Entlastung für Großabnehmer, vor allem die Landwirtschaft, in Ansatz gebracht werden sollte. Andererseits erscheint eine Grundgebühr für normale Haushalte in Höhe von € 100,00 angemessener. 

Das Ansinnen der Landwirtschaft auf Ansatz einer hohen Grundgebühr und Reduzierung der Verbrauchsgebühr ist durchaus nachvollziehbar. Jedoch müssen die Belange aller Bürger im Gemeindegebiet mit einbezogen werden. 

Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer merkt an, dass in der Gemeinde Icking, Landkreis Wolfratshausen, ein sogenannter Nothilfefond Ränkehilfe eingerichtet wurde für Landwirte, die nachweisen können, dass ihre Existenz bedroht ist. Möglicherweise könnte auch im Markt Zusmarshausen ein solcher Fond eingerichtet werden. 

Aus der Mitte des Gremiums wird weiter angeregt, das Büro Schneider & Zajontz zu beauftragen, in künftigen Kalkulationen die Fixkosten der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung darzustellen, umso leichter einen Ansatz für die Höhe der Grundgebühr zu erhalten. 

Datenstand vom 31.01.2024 09:52 Uhr