Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Am Sand 24, Fl.Nrn. 119/36, 119/37 und Teilfläche 119/3 , Gmkg. Steinekirch


Daten angezeigt aus Sitzung:  040. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 05.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 040. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 05.12.2023 ö beschließend 2.2

Beschluss

Dem Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Am Sand 24, Fl.Nrn. 119/36, 119/37 und Teilfläche 119/3 , Gmkg. Steinekirch, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  • Das Wohnhaus und die Doppelgarage dürfen gemäß der Eingabeplanung außerhalb des Baufensters errichtet werden.

  • Die Mindestgröße für die Bebaubarkeit des Grundstückes von 600 m² darf um 46 m² unterschritten werden.

  • Das Kellergeschoss darf als weiteres Vollgeschoss errichtet werden.

  • Die Gaubenhöhe darf 1,82 m anstatt max. 1,25 m betragen. Die Gaubenbreite darf 3,05 m  anstatt max. 1,71 m betragen.

Sollten weitere Befreiungen erforderlich sein, die auf den Plänen ersichtlich waren, können diese auf dem Verwaltungsweg behandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2024 16:22 Uhr