Grundschulkindbetreuung - Vorstellung der Machbarkeitsstudie


Daten angezeigt aus Sitzung:  068. Sitzung des Marktgemeinderates, 06.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 068. Sitzung des Marktgemeinderates 06.06.2023 ö 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der MGR hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 folgenden Beschluss gefasst:

Zur Sicherstellung einer Betreuung für die Grundschulkinder wird ein Bedarf für 150 Plätze im Markt Zusmarshausen festgestellt. Grundlage hierfür ist die mittel- und langfristige Kita-Bedarfsplanung der Jugendhilfeplanung im Landkreis Augsburg vom 08.03.2022 unter Berücksichtigung der Bevölkerungsprognose und der Entwicklung des Bedarfs nach Betreuungsquoten. Zur Bedarfsabdeckung wird die Durchführung der Maßnahme in Form eines Neubaus einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder auf den Grundstücken Fl.Nr. 37/1, 38 und 39, Gemarkung Zusmarshausen, beschlossen. Die Durchführung und Betreuung des Vergabeverfahrens Objektplanungsleistungen (VgV-Verfahren) ist vorzubereiten. 

Nähere Informationen zu einem VgV-Verfahren erfolgten in der MGR-Sitzung am 22.09.2022. 

Grundsätzlich tritt ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessive der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in Kraft. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Anspruch für alle Kinder im Grundschulbereich.

Zwischenzeitlich wurde festgelegt, dass Mittagsbetreuungen grundsätzlich zur Rechtsanspruchserfüllung geeignet sind, sofern sie bei Bedarf an fünf Wochentagen sowie grundsätzlich bis 16 Uhr angeboten werden. 

Verschiedene Eckpunkte der Förderprogramme liegen mittlerweile auch vor. Dabei können sich die Kommunen bedarfsgerecht aus der ganzen Vielfalt des sog. „Werkzeugkastens“ zur Ganztagsbetreuung bedienen:
  • Hort
  • Mittagsbetreuung und/oder offene oder gebundene Ganztagsschule unter Schulaufsicht
  • Kooperativer Ganztag, sog. Kombieinrichtungen, bei denen Schule und Jugendhilfe vernetzt arbeiten

Bei diesen Kombieinrichtungen arbeiten die Schule und die Ganztagskooperationspartner in gemeinsamer Verantwortung konzeptionell, räumlich und personell eng zusammen. Unterricht und Jugendhilfeangebot finden in einem gemeinsam genutzten Gebäude statt.

Im Rahmen einer Sitzung der Arbeitsgruppe wurde diese Thematik nochmals aufgegriffen. 

Diese Möglichkeit der Betreuungsform sollte abschließend in Absprache mit der Schulleitung geklärt werden. Hilfreich hierzu ist auch die Erstellung einer Machbarkeitsstudie, die beim Büro 3+Architekten Glogger.Müller.Blasi in Auftrag gegeben wurde. Herr … wird diese Studie in der Sitzung vorstellen.

Außerdem wird in der Sitzung die bereits erstellte Planung des Büros Hienle auf dem Standort in der Wertinger Straße 16 nochmals aufgezeigt.

Die Arbeitsgruppe Grundschulkindbetreuung hat sich zuletzt am 25.05.2023 getroffen und die erarbeitete Machbarkeitsstudie diskutiert. Anwesend bei dieser Besprechung war auch die Schulleiterin der Grund- und Mittelschule Zusmarshausen Frau …. Insbesondere fehlen bezüglich des angeregten kooperativen Ganztags nähere Erfahrungen. Eine Mitnutzung von vorhandenen Räumlichkeiten sieht sie skeptisch, da die Klassenzimmer allesamt durch die Unterrichtszeiten belegt sind. Dies zeigt sich derzeit auch bei der untergebrachten Mittagsbetreuung, bei der nur ein Raum ausschließlich durch die Mittagsbetreuung belegt werden kann und die anderen Räume doppelt genutzt werden.

Die Schulleitung will in Absprache mit der Verwaltung prüfen, ob ein Referent oder eine Referentin nähere Einzelheiten zum kooperativen Ganztag gewonnen werden kann. Dies soll zur weiteren Meinungsbildung beitragen. 

Für die weitere Planung der Grundschulkindbetreuung muss in nächster Zeit die Standortfrage endgültig geklärt werden und auch die Betreuungsform (Hort, Mittagsbetreuung, kooperativer Ganztag) festgelegt werden.




Diskussionsverlauf:
Zunächst stellt Herr … die drei möglichen Standorte anhand der Machbarkeitsstudie ausführlich vor. Möglicherweise könnten die Freiflächen vom Schulgelände für den Hort mitgenutzt werden. Von Herrn Glogger wird der Standort 2 nördlich des Schulgebäudes im Bereich der Laufbahn mit einer 2-geschossigen Bebauung favorisiert. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl geht auch auf die vom Büro Hienle bereits im Jahr 2020 erstellte Planung am Standort Wertinger Straße ein. Im Zusammenhang mit dem Anbau des Kindergartens in Gabelbach und dem Erwerb des Grundstücks Fl.Nr. 32/1, Gmkg. Zusmarshausen (früheres Fahrradgeschäft) wurde Kontakt mit dem Planungsbüro aufgenommen. Hintergrund waren die Überlegungen, dass nach der Fertigstellung des Kindergartenneubaus in der Holzappelstraße und dem Auszug der Kinder aus der Wertinger Straße mit der Sanierung des ehemaligen Spitalgebäudes begonnen werden sollte. Zudem sind Diskussionen zum Thema „Hort“ aufgekommen, daher wurde das Planungsbüro beauftragt. 

Betroffen sind die Fl.Nrn. 37/1 mit 602 m², 38 mit 772 m² und 39 mit 3.009 m², insgesamt somit 4.383 m². Die Fl.Nr. 39 steht im Eigentum der Spitalstiftung Zusmarshausen, dem Markt Zusmarshausen steht ein Erbbaurecht zu. 

Aufgrund des kurzen Weges und der guten Erreichbarkeit von der Grund- und Mittelschule besteht für diesen Standort keine Förderschädlichkeit. 

Geplant waren an diesem Standort eine Kinderkrippe sowie ein Kindergarten (durch Rückbau und Neubau des östlichen Anbaus), eine Mehrzweckhalle sowie zwei Gebäude für den Kinderhort. Die Zufahrt war über die Arnulfstraße geplant.  

Dazwischen liegt die große Freifläche, die gemeinsam genutzt werden könnte. Hierdurch ergibt sich eine Distanz zum Denkmal (Spitalgebäude), auf das ein freier Blick möglich ist. Weitere Planungsmerkmale waren: 150 Hortplätze in 6 Gruppen, 75 Kindergartenplätz in 3 Gruppen, 36 Krippenplätze in 3 Gruppen. 

Die Kostenschätzung im Jahr 2020 betrug für das Kiga-Gebäude € 1,7 Mio, für die Mehrzweckhalle € 700.000,00, für den Hort € 4 Mio. und für die Sanierung Spitalgebäude € 600.000,00. Hinzu kommen ca. 20 % Baunebenkosten. 

SGL … erläutert bezüglich der Laufbahn nördlich des Schulgebäudes, dass diese ursprünglich 100 m lang war und dann auf 75 m verkürzt wurde. Die Regierung von Schwaben hat auf telefonische Anfrage bestätigt, dass es genügend andere Sportanlagen auf dem Schulgelände bzw. auf dem Sportgelände des TSV Zusmarshausen gibt und auf die Laufbahn verzichtet werden kann. Eine Bindungswirkung auf die damalige Förderung liegt nicht mehr vor. Eigentümer des Grundstücks ist der Schulverband Zusmarshausen.  

Bezüglich der Förderung gibt es ein Bundesförderprogramm und ein Landesförderprogramm. Eine gebundene oder offene Ganztagsschule kommt nicht in Betracht. Möglich wäre jedoch ein kooperativer Ganztag. Im Schulgebäude selbst ist dies jedoch kaum umzusetzen, da die Räume teilweise auch nachmittags von der Schule benötigt werden. Es soll demnächst ein Referent für Kombieinrichtungen zu einer Sitzung eingeladen werden. Der Standort und die Betreuungsform müssen dieses Jahr feststehen. Den Standort nördlich der Schule hält er für geeignet aufgrund der Synergieeffekte und auch aufgrund der guten Erreichbarkeit für die Buskinder. 

Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit der Markt Zusmarshausen Fördermittel erhält, teilt Herr … mit, dass man jeden Sachverhalt jeweils neu prüfen muß und zwar nicht nur mit der Regierung von Schwaben sondern auch mit dem Landratsamt. Die Regierung überweist das Geld, das Landratsamt erteilt die Betriebserlaubnis. Bevor mit der Planung begonnen wird, muss dies über das VgV-Verfahren im Vorfeld geklärt werden

Aus der Mitte des Gremiums kommt der Vorschlag, den Neubau für den Hort nicht nur in den Nachmittagsstunden zu nutzen, sondern nach Synergieeffekten zu suchen, damit das Gebäude auch zu anderen Uhrzeiten, wenn es nicht durch die Hortkinder belegt ist, genutzt werden kann, beispielsweise als Jugendtreff oder vom TSV. 

Herr … teilt hierzu mit, dass erfahrungsgemäß hier das Landratsamt ein Veto einlegen wird und einer anderweitigen Nutzung höchstens für einige wenige Tage im Jahr zustimmt, aufgrund der schwer einzuhaltenden Hygienemaßnahmen. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass er kürzlich ein Gespräch mit dem Bayerischen Städtetag bezüglich der Fördermöglichkeiten geführt hat. Von dort wurde ihm mitgeteilt, dass die Grundschulkindbetreuung voraussichtlich nicht in allen Kommunen fristgerecht umgesetzt werden kann. Träger für die Jugendhilfe ist grundsätzlich der Landkreis, dieser wäre auch zu verklagen und nicht die Kommune selbst. Er freut sich über das rege Interesse an dem Thema durch die vielen Zuhörer. Man muss sich jedoch bewusst sein, über wieviel Geld der Marktgemeinderat hier zu entscheiden und dies auch zu verantworten hat. Auch vom Landkreis wird es noch Umfragen geben zur Grundschulkindbetreuung. Im zweiten Halbjahr 2023 muss in einer Marktgemeinderatssitzung dann eine Entscheidung getroffen werden über den Standort und die Betreuungsform, anderenfalls ist dies bis 2026 nicht mehr zu realisieren.

Datenstand vom 10.07.2023 13:44 Uhr