Skizzen zu einem möglichen Regionalhalt im Zusamtal


Daten angezeigt aus Sitzung:  068. Sitzung des Marktgemeinderates, 06.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 068. Sitzung des Marktgemeinderates 06.06.2023 ö 5.1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die vorliegenden Skizzen zu einem möglichen Regionalhalt im Zusamtal werden nunmehr auch in öffentlicher Sitzung vorgestellt. 

In diesem Zusammenhang wird auch an eine Stellungnahme der IHK Schwaben verwiesen.


Diskussionsverlauf:

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl stellt die aktuelle Planung der Bahn anhand der Präsentation  vor. 

Im Bereich des Gebäudes von Chefs Culinar ist der rechte Teil des Gebäudes nun weniger betroffen. Es sind dort nur noch ein paar Meter. Jedoch muss die Umfahrung für die Feuerwehr noch gewährleistet sein, so dass im Endeffekt dann doch nahezu 12,50 m benötigt werden. Bei Chefs Culinar stellt dies wohl aufgrund der Modulbauweise kein Problem dar. 

Die Errichtung eines Regionalhalts würde dazu führen, dass die Autobahnausfahrt von Westen nach Osten verlegt werden muss.

Der Fernverkehr würde seitlich am Regionalhalt vorbeifahren, dazwischen in der Mitte liegt der Bahnsteig für den Regionalverkehr. Vom Parkplatz aus würde man nach unten zum Bahnsteig zunächst über eine ebene Brücke und dann über eine Treppe oder einen Fahrstuhl gelangen. Die Höhe des Regionalhalts beträgt 2 Meter oberhalb der Zusambrücke an der A 8.

Seitens Chefs Culinar wurde die Bereitschaft zum Abriss eines Teils des Firmengebäudes signalisiert. Allerdings werden dann Ersatzflächen benötigt, so dass der Bebauungsplan nochmals geprüft werden muss. 

Das weitere Vorgehen ist nun die Willensbekundung, um den Startschuss bei der BEG zu geben. Es werden dann weitere Gespräche mit dem Verkehrsministerium geführt werden müssen. Die Gleisanlage muss der Bund bezahlen, die Finanzierung des Regionalhalts ist jedoch Sache des Freistaats Bayern, Zusatzwünsche der Kommune müssen vom Markt Zusmarshausen getragen werden. 

Die Willensbekundung sollte im Juli erfolgen. Sollte kein Regionalhalt kommen, wird die Brücke geplant. Allerdings ist derzeit noch völlig offen, welche Trasse gebaut wird. Falls es die türkise Trasse sein sollte, war alles umsonst, was bezüglich des Regionalhalts veranlasst wurde. Jedoch muss nunmehr der Grundstein für den Regionalhalt gelegt werden. Sollte seitens des Marktes Zusmarshausen keine Willensbekundung erfolgen, wird die BEG keine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchführen. 

Diskussion des Gremiums, ob es tatsächlich sinnvoll ist, die Willensbekundung bereits im Juli noch vor der Sommerpause abzugeben. Möglicherweise sollte zunächst die Kreistagssitzung abgewartet werden. Andererseits könnte ein Beschluss nach der Sommerpause auch zu spät sein, da sich die Sachlage nicht grundlegend ändern wird. Es wird daher angeregt, die Willensbekundung unter dem Vorbehalt zu machen, dass an der Bestandsstrecke festgehalten wird. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl weist darauf hin, dass sich der Kreistag mit dem Thema nicht befassen wird, wenn seitens des Marktes Zusmarshausen keine Willensbekundung erfolgt. Auch die BEG wird die Wirtschaftlichkeitsberechnung erst nach der Willensbeurkundung durchführen. Wenn kein Beschluss gefasst wird, könnte dies auch als Ablehnung gewertet werden. Auch nach der Sommerpause werden keine Personenzahlen vorliegen. Sollte tatsächlich erst nach der Sommerpause die Willensbekundung erfolgen, bittet er darum, explizit einen Beschluss zu fassen, dass bis Herbst mit der Willensbekundung gewartet werden soll. Der Markt Zusmarshausen kann und sollte jetzt das Heft des Handelns selbst in die Hand nehmen. 

Datenstand vom 10.07.2023 13:44 Uhr