Bauleitplanung Markt Burtenbach Bebauungsplan "Areal Schertlinhaus", Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  083. Sitzung des Marktgemeinderates, 25.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 083. Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2024 ö 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes „Areal Schertlinhaus“, 2. Entwurf, des Marktes Burtenbach im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB. 
Es bestehen keine Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Mit Mail vom 21.12.2023 informiert das Ingenieurbüro Kling Consult aus Krumbach erneut über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Areal Schertlinhaus“, 2. Entwurf, des Marktes Burtenbach und bittet den Markt Zusmarshausen um Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs: 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB bis 22.01.2024. Nachdem die Sitzung des Marktgemeinderates erst am 25.01.2024 stattfindet, wurde von der Verwaltung Fristverlängerung bis 30.10.2024 beantragt. Das Ingenieurbüro hat der Fristverlängerung mit Mail vom 08.01.2024 zugestimmt. 

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt, Wasserversorgung) mit Mail vom 08.01.2024 zu. Von den internen Stellen wurden keine Einwände gegen den Bebauungsplan des Marktes Burtenbach vorgebracht. 

Der Bauleitplan des Marktes Burtenbach wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, weshalb von einer Umweltprüfung abgesehen wird. 
Die Angelegenheit wurde bereits in der Marktgemeinderatsitzung am 06.07.2023 behandelt. Es wurden keine Einwände gegen die Bauleitplanung des Marktes Burtenbach erhoben.
 
Im nun vorgelegten 2. Entwurf wurde die Fläche/der Umgriff des Plangebietes verändert. Das Plangebiet befindet sich im Ortskern der Marktgemeinde Burtenbach und umfasst eine Fläche von ca. 24.688 qm. 
Nördlich grenzt der rechtskräftige Bebauungsplan „Schertlinpark“ an bzw. wird teilweise durch den gegenständlichen Geltungsbereich überlagert. Der bisher im Bebauungsplan „Schertlinpark“ als Sondergebiet „Betreutes Wohnen und Altenpflege“ enthaltene Bereich Flur-Nr. 147 und ein Teilbereich Flur-Nr. 147/24 werden seit einiger Zeit als Parkanlage und als Parkplatz genutzt. Dieser Bereich wird deshalb in den Geltungsbereich aufgenommen und in die Fläche für den Gemeinbedarf „Betreutes Wohnen, Alten- und Pflegeheim“ integriert. Der bisherige Bebauungsplan „Schertlinpark“ wird in diesem Teilbereich aufgehoben.
Östlich wird das Plangebiet geringfügig von dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Kirchhalde“ überlagert.  Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kirchhalde“ soweit dieser innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Areal Schertlinhaus“ liegt, geändert und vollständig ersetzt. 

Das gesamte Plangebiet wird als Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt. Das entspricht dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Burtenbach. Innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf – „Betreutes Wohnen, Alten- und Pflegeheim“ sind entsprechend Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen, die dazugehörigen Nutzungen sowie untergeordnet Arztpraxen, therapeutische und medizinische Einrichtungen zulässig festgesetzt. 

Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Areal Schertlinhaus“ des Marktes Burtenbach beeinträchtigt werden.

Datenstand vom 14.03.2024 08:11 Uhr