Änderung der Plakatierungsverordnung - weitere Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  009. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 06.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Zusmarshausen) 009. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.02.2024 ö 3

Beschluss

Für Wahlen, Volks- und Bürgerbegehren sowie Volks- und Bürgerentscheiden stellt der Markt sechs Wochen vorher ihm gehörende Anschlagtafeln (Sammelanlagen) an bestimmten Standorten im Kernort Zusmarshausen den politischen Parteien, Wählergruppen, Kandidatinnen und Kandidaten sowie Antragsteller von Volks- und Bürgerbegehren kostenfrei zur Verfügung. In den Ortsteilen Gabelbach, Gabelbachergreut, Steinekirch, Streitheim, Vallried, Wörleschwang und Wollbach dürfen politische Parteien und Wählergruppen, Kandidatinnen und Kandidaten sowie Antragsteller von Volks- und Bürgerbegehren eine begrenzte Anzahl von Plakaten sechs Wochen vor Wahlen, Volks- und Bürgerbegehren sowie Volks- und Bürgerentscheiden anbringen. Die Anzahl muss noch festgelegt werden. Ein überarbeiteter Entwurf der Plakatierungsverordnung ist dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Datenstand vom 28.11.2024 16:34 Uhr