Billigungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  084. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 084. Sitzung des Marktgemeinderates 15.02.2024 ö 3.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 15.02.2024 mit der Maßgabe, dass die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen in den Bebauungsplan und die Begründung eingearbeitet werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 15.02.2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum mindestens eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Die im vorherigen Tagesordnungspunkt gemäß Abwägung empfohlenen Beschlüsse sind als Vorschlag in den Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ mit Stand 15.02.2024 (Vorabzug 16.01.2024) eingearbeitet. 

Mit der Ladung erhält der Marktgemeinderat den Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ bestehend aus dem Anlagenkonvolut 2: 

Planzeichnung (Teil A), in der Fassung vom 15.02.2024 (Vorabzug 16.01.2024) 
Textliche Festsetzungen (Teil B), in der Fassung vom 15.02.2024 (16.01.2024) 
Begründung (Teil C), in der Fassung vom 15.02.2024 (16.01.2024) 

Schallgutachten Verkehrslärm, Stand 19.12.2022
Artenschutzprüfung (saP), Stand 20.07.2021
Baugrunderkundung, Stand 24.05.2022 
Verkehrsuntersuchung, Stand 06.09.2021
Flächenanalyse vom 30.10.2023

Auswirkungen von den, zu den Beschlussempfehlungen ggf. abweichenden Beschlüssen wird das Planungsbüro unmittelbar nach der Sitzung noch einarbeiten.  

Dem Marktgemeinderat wird somit der Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“, Stand 15.02.2024, mit den heute beschlossenen Ergänzungen und Anregungen zur Fassung des Auslegungsbeschlusses vorgelegt. 

Mit diesem Planungsstand erfolgt dann die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB. 

Datenstand vom 14.03.2024 08:14 Uhr