Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen §§ 3,4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  084. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 084. Sitzung des Marktgemeinderates 15.02.2024 ö 4.1

Beschluss 1

Der Anregung wird gefolgt. Der Änderung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend der Abkürzung „M“ für die gemischte Baufläche redaktionell angepasst. Auswirkungen auf die Planung ergeben sich nicht. Nach wie vor handelt es sich um gemischte Bauflächen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Bedenken seitens des Fachbereiches Wasserrecht bestehen nicht, wodurch die Anregung der Kenntnisnahme dient. Das Wasserwirtschaftsamt wurde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Erweiterung der Bebauung nach Norden ist städtebaulich und landschaftsbezogen vertretbar. Die nördliche Abgrenzung des Plangebietes orientiert sich an der Böschungsunterkante des Geländes zum angrenzenden Grundstück. Gezielt werden ein städtebaulicher Höhensprung und ein exponierter Standort vermieden. Die natürliche Zäsur im Norden wird aufgenommen und die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen geringfügig erweitert. Zusätzliche Eingrünungen im Norden binden das Plangebiet in die Landschaft ein. Nach wie vor wird an der Größe der Flächenausweisung festgehalten. Die in der Anregung hervorgebrachte naturschutz­fachliche Sicht wird auf der Ebene des Bebauungsplanes behandelt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

Bedenken seitens des Fachbereiches Wasserrecht und Bodenschutzrecht bestehen nicht, wodurch die Anregung der Kenntnisnahme dient. Die in der Anregung hervorgebrachten Verweise auf die weiteren Ausführungen werden auf der Ebene des Bebauungsplanes behandelt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 5

Im Zuge der Planung erfolgt die Überprüfung des Flächenbedarfs zur Neuausweisung des Baugebietes auf der Ebene des Bebauungsplanes. Der Vollständigkeit halber wird der Bedarfsnachweis aus dem Bebauungsplan in der Begründung des Flächennutzungsplanes redaktionell ergänzt. Die Maßgaben des LEP Bayern wurden berücksichtigt. Zusätzlich wird eine Analyse der bestehenden Flächenpotenziale im gesamten Marktgemeindegebiet ergänzt, womit nachgewiesen ist, dass keine Flächenpotenziale und Baulücken zur Verfügung stehen. Damit werden alle Maßgaben der Ziffern 11.1. bis 11.4. der Auslegungshilfe vollumfänglich beachtet.
Die Bedarfsuntersuchung begründet nachweislich, dass das Plangebiet in der gegenwärtigen Größenordnung entsprechend der vorliegenden Nachfrage entwickelt wird. Nach wie vor wird an der Größe der Flächenausweisung festgehalten. Die weiteren Inhalte der Stellungnahme dienen der Kenntnisnahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 6

Im Zuge der Planung erfolgt die Überprüfung des Flächenbedarfs zur Neuausweisung des Baugebietes auf der Ebene des Bebauungsplanes. Der Vollständigkeit halber wird der Bedarfsnachweis aus dem Bebauungsplan in der Begründung des Flächennutzungsplanes redaktionell ergänzt. Die Maßgaben des LEP Bayern wurden berücksichtigt. Zusätzlich wird eine Analyse der bestehenden Flächenpotenziale im gesamten Marktgemeindegebiet ergänzt, womit nachgewiesen ist, dass keine Flächenpotenziale und Baulücken zur Verfügung stehen. Damit werden alle Maßgaben der Ziffern 11.1. bis 11.4. der Auslegungshilfe vollumfänglich beachtet.
Die Bedarfsuntersuchung begründet nachweislich, dass das Plangebiet in der gegenwärtigen Größenordnung entsprechend der vorliegenden Nachfrage entwickelt wird. Nach wie vor wird an der Größe der Flächenausweisung festgehalten. Die weiteren Inhalte der Stellungnahme dienen der Kenntnisnahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 7

Abwägungsrelevante Anregungen, die den Flächennutzungsplan betreffen, sind nicht enthalten. Der Bezug auf die wasserwirtschaftliche Würdigung wird daher auf der Ebene des Bebauungsplanes behandelt.
Wasserwirtschaftliche Belange, der Umgang mit Niederschlagswasser und die Belange des Hochwasserschutzes sind im Bebauungsplan vollumfänglich gewürdigt. 
Die Anregung dient der Kenntnisnahme. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 8

Der Marktgemeinderat beschließt die Anpassungen auf der Grundlage der beigefügten Synopse (Anlage 3) und den gefassten Einzelbeschlüssen. Die Synopse ist Bestandteil der gefassten Beschlüsse. (Abwägungsbeschluss). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Anlass der Planung ist die Ausweisung eines neuen Baugebietes im Ortsteil Steinekirch.

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB muss ein Bebauungsplan aus den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt werden.

Nachdem die gegenwärtigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht mit der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sind, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen. Geplant ist die Darstellung bzw. Ausweisung von gemischten Bauflächen im Westen und Wohnbauflächen im Osten. 

Bisheriger Verfahrensablauf zum Bauleitplanverfahren stichpunktartig:
  • Aufstellungsbeschluss in der MGR am 02.05.2023
  • Billigung und Beschluss Frühzeitige Beteiligung §§ 3,4 Abs. 1 BauGB 
in der MGR 02.05.2023
  • Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss im Marktboten vom 18.05.2023
  • Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3,4 Abs. 1 BauGB
vom 22.05.2023 bis einschließlich 23.06.2023

In der Folgezeit sind die eingegangenen Anregungen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durch das Büro Kling Consult nach Abstimmung mit den verschiedenen Stellen der Verwaltung des Rathauses zusammengestellt, geprüft, gewürdigt, mit einer Abwägung und einer Beschlussempfehlung versehen worden. 

Die Synopse zur Abwägung mit Beschlussempfehlung wurde den Marktgemeinderäten mittels Einstellung in das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. 

Stellungnahmen und Abwägungen werden von Herrn Alexander Frey, Büro Kling Consult vorgetragen. 

Es sind Einzelbeschlüsse zu nachfolgend aufgeführten Beschlussempfehlungen zu fassen: 

Anregungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

1. Landratsamt Augsburg, Bauleitplanung, Bauordnung, Schreiben vom 22.06.2023

Beschlussvorschlag (1) 
Der Anregung wird gefolgt. Der Änderung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend der Abkürzung „M“ für die gemischte Baufläche redaktionell angepasst. Auswirkungen auf die Planung ergeben sich nicht. Nach wie vor handelt es sich um gemischte Bauflächen.

Beschlussvorschlag (2)
Bedenken seitens des Fachbereiches Wasserrecht bestehen nicht, wodurch die Anregung der Kenntnisnahme dient. Das Wasserwirtschaftsamt wurde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Beschlussvorschlag (3)
Die Erweiterung der Bebauung nach Norden ist städtebaulich und landschaftsbezogen vertretbar. Die nördliche Abgrenzung des Plangebietes orientiert sich an der Böschungsunterkante des Geländes zum angrenzenden Grundstück. Gezielt werden ein städtebaulicher Höhensprung und ein exponierter Standort vermieden. Die natürliche Zäsur im Norden wird aufgenommen und die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen geringfügig erweitert. Zusätzliche Eingrünungen im Norden binden das Plangebiet in die Landschaft ein. Nach wie vor wird an der Größe der Flächenausweisung festgehalten. Die in der Anregung hervorgebrachte naturschutz­fachliche Sicht wird auf der Ebene des Bebauungsplanes behandelt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

Beschlussvorschlag (4)
Bedenken seitens des Fachbereiches Wasserrecht und Bodenschutzrecht bestehen nicht, wodurch die Anregung der Kenntnisnahme dient. Die in der Anregung hervorgebrachten Verweise auf die weiteren Ausführungen werden auf der Ebene des Bebauungsplanes behandelt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

2. Regierung von Schwaben, Landes- und Regionalplanung, Augsburg, Schreiben vom 31.05.2023
Beschlussvorschlag (5)
Im Zuge der Planung erfolgt die Überprüfung des Flächenbedarfs zur Neuausweisung des Baugebietes auf der Ebene des Bebauungsplanes. Der Vollständigkeit halber wird der Bedarfsnachweis aus dem Bebauungsplan in der Begründung des Flächennutzungsplanes redaktionell ergänzt. Die Maßgaben des LEP Bayern wurden berücksichtigt. Zusätzlich wird eine Analyse der bestehenden Flächenpotenziale im gesamten Marktgemeindegebiet ergänzt, womit nachgewiesen ist, dass keine Flächenpotenziale und Baulücken zur Verfügung stehen. Damit werden alle Maßgaben der Ziffern 11.1. bis 11.4. der Auslegungshilfe vollumfänglich beachtet.
Die Bedarfsuntersuchung begründet nachweislich, dass das Plangebiet in der gegenwärtigen Größenordnung entsprechend der vorliegenden Nachfrage entwickelt wird. Nach wie vor wird an der Größe der Flächenausweisung festgehalten. Die weiteren Inhalte der Stellungnahme dienen der Kenntnisnahme.

3. Regionaler Planungsverband Augsburg, Geschäftsstelle LRA Augsburg, Augsburg, Schreiben vom 14.06.2023
Beschlussvorschlag (6)
Im Zuge der Planung erfolgt die Überprüfung des Flächenbedarfs zur Neuausweisung des Baugebietes auf der Ebene des Bebauungsplanes. Der Vollständigkeit halber wird der Bedarfsnachweis aus dem Bebauungsplan in der Begründung des Flächennutzungsplanes redaktionell ergänzt. Die Maßgaben des LEP Bayern wurden berücksichtigt. Zusätzlich wird eine Analyse der bestehenden Flächenpotenziale im gesamten Marktgemeindegebiet ergänzt, womit nachgewiesen ist, dass keine Flächenpotenziale und Baulücken zur Verfügung stehen. Damit werden alle Maßgaben der Ziffern 11.1. bis 11.4. der Auslegungshilfe vollumfänglich beachtet.
Die Bedarfsuntersuchung begründet nachweislich, dass das Plangebiet in der gegenwärtigen Größenordnung entsprechend der vorliegenden Nachfrage entwickelt wird. Nach wie vor wird an der Größe der Flächenausweisung festgehalten. Die weiteren Inhalte der Stellungnahme dienen der Kenntnisnahme.


6. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 22.06.2023
Beschlussvorschlag (7)
Abwägungsrelevante Anregungen, die den Flächennutzungsplan betreffen, sind nicht enthalten. Der Bezug auf die wasserwirtschaftliche Würdigung wird daher auf der Ebene des Bebauungsplanes behandelt.
Wasserwirtschaftliche Belange, der Umgang mit Niederschlagswasser und die Belange des Hochwasserschutzes sind im Bebauungsplan vollumfänglich gewürdigt. 
Die Anregung dient der Kenntnisnahme. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.


Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht

Datenstand vom 14.03.2024 08:14 Uhr