Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  084. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 084. Sitzung des Marktgemeinderates 15.02.2024 ö 4.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen billigt den Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 15. Februar 2024 mit der Maßgabe, dass die heute beschlossenen Ergänzungen und Änderungen in die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung eingearbeitet werden. Der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“ in der Fassung vom 15. Februar 2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum mindestens eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Träger öffentlicher Belange gemäß 
§ 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Die im vorherigen Tagesordnungspunkt gemäß Abwägung empfohlenen Beschlüsse sind als Vorschlag in die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“ mit Stand 15.02.2024 (Vorabzug 16.01.2024) eingearbeitet. 

Mit der Ladung erhält der Marktgemeinderat die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“ bestehend aus dem Anlagenkonvolut 4: 

Planzeichnung (Teil A), in der Fassung vom 15.02.2024 (Vorabzug 16.01.2024) 
Begründung mit Umweltbericht (Teil B), in der Fassung vom 15.02.2024 (Vorabzug 16.01.2024)

Auswirkungen von den, zu den Beschlussempfehlungen ggf. abweichenden Beschlüssen wird das Planungsbüro unmittelbar nach der Sitzung noch einarbeiten.  

Dem Marktgemeinderat wird somit die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Kreuzle, Steinekirch“ Stand 15.02.2024, mit den heute beschlossenen Ergänzungen und Anregungen zur Fassung des Auslegungsbeschlusses vorgelegt. 

Mit diesem Planungsstand erfolgt dann die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB. 

Datenstand vom 14.03.2024 08:14 Uhr