Sachvortrag:
Antrag aus der Bürgerversammlung in Steinekirch
Antrag von Herrn … wegen Vergabe der Bauplätze
Betreff: Neubaugebiet „Am Kreuzle“ Steinekirch
Punktekatalog im Vergabeverfahren vergünstigtes Bauland
Im Punktekatalog sollen unter Punkt 4. Ortsansässigkeit zusätzliche Punkte für Bürger/innen mit Hauptwohnsitz im Ortsteil Steinekirch vergeben werden (zusätzlich zu den für Bürger/innen mit Hauptwohnsitz im Markt Zusmarshausen erteilten Punkten).
Diese Regelung soll grundsätzlich für die künftige Vergabe von Baugrundstücken in allen Ortsteilen gelten – nicht als Sonderregelung für Steinekirch.
Die Anzahl der zusätzlich zu vergebenden Punkte soll vom Marktgemeinderat so festgelegt werden, dass langjährige Einwohner von Steinekirch gegenüber Einwohnern von anderen Ortsteilen der Gemeinde Zusmarshausen einen zusätzlichen Vorteil bei der Vergabe eines Baugrundstücks haben.
Vorschlag: 20 bis 40 Punkte je nach Dauer des Erstwohnsitzes in Steinekirch. Durch diese Regelung würden z.B. bis zu 4 Einkommensstufen, die unter Punkt 3. Einkommen angeführt sind, ausgeglichen.
Begründung des Antrags:
In Steinekirch wurde das letzte Neubaugebiet vor ca. 35 Jahren erschlossen. Seitdem war es kaum möglich, einen Bauplatz zu erwerben. Ich gehe davon aus, dass der Bedarf an Baugrundstücken bei Einwohnern unseres Ortsteils groß ist. In anderen Ortsteilen wurden in dem genannten Zeitraum z.T. mehrere Neubaugebiete (z.B. Zusmarshausen, Wörleschwang) erschlossen.
Abstimmungsergebnis: 51:0
Diskussionsverlauf:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl verliest den Antrag von Herrn …. Begründet wird der Antrag damit, dass seit 25 Jahren kein neues Baugebiet in Steinekirch mehr ausgewiesen wurde, daher sollte den dort wohnhaften Bürgern der Vorzug bei der Vergabe gegeben werden. Erster Bürgermeister Bernhard Uhl weist darauf hin, dass es gerichtliche Entscheidung gibt, durch die Einheimischemodelle gekippt wurden. Das Modell an der Wiege II hat funktioniert. Er ist der Ansicht, dass der Antrag von Herrn … in die Ausarbeitung der Richtlinien aufgenommen werden sollte.
Aus der Mitte des Gremiums wird angemerkt, dass neben diesem Punkt auch geprüft werden sollte, ob alle Baugrundstücke auf einmal vergeben werden sollen oder nach und nach in mehreren Abschnitten, damit auch weitere Generationen in den Genuss kommen, Bauplätze erwerben zu können.