Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Otto-Hieber-Ring 16, Fl.Nr. 119/6, Gmkg. Wörleschwang


Daten angezeigt aus Sitzung:  042. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 22.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 042. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 22.02.2024 ö beschließend 4.2

Beschluss 1

Dem Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Otto-Hieber-Ring 16, Fl.Nr. 119/6, Gmkg. Wörleschwang, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  • Die Wandhöhe darf 5,75 m anstatt max. 5,50 m betragen.

Sollten weitere Befreiungen erforderlich sein, die auf den Plänen ersichtlich waren, können diese auf dem Verwaltungsweg behandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

  • Die Dachneigung darf 18° anstatt mind. 30° betragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 4

Datenstand vom 18.04.2024 08:58 Uhr