Billigungs- und Auslegungsbeschluss § 3 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  086. Sitzung des Marktgemeinderates, 29.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 086. Sitzung des Marktgemeinderates 29.02.2024 ö 2.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“ in der Fassung vom 29.02.2024 mit den heute beschlossenen Änderungen und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB. 

Die Verwaltung wird beauftragt die o.g. Bebauungsplanentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hiervon zu unterrichten. 

Beschluss: 
Der Marktgemeinderat billigt den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf Nr. 63 „Am Godel, Gabelbach“ in der Fassung vom 29.02.2024 mit den heute beschlossenen Änderungen und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB. 

Die Verwaltung wird beauftragt die o.g. Bebauungsplanentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hiervon zu unterrichten. 

Abstimmung: 19 : 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Die Planunterlagen wurden um den Umweltbericht sowie die Ausgleichsbilanzierung ergänzt. 
Zudem hat der Marktgemeinderat im vorherigen Tagesordnungspunkt Änderungen/ Ergänzungen  beschlossen. Aufgrund dieser Änderungen/ Ergänzungen wird eine erneute Billigung des heutigen Planstandes (29.02.2024) und eine Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich. 

Das Büro OPLA hat die Änderungen und Ergänzungen – so weit möglich – bereits in die neue Planfassung eingearbeitet. 

Planzeichnung (A), in der Fassung vom 29.02.2024
Textliche Festsetzungen (B), in der Fassung vom 29.02.2024
Begründung C, in der Fassung vom 29.02.2024


Sollte es während der Sitzung noch zu weiteren Änderungen und Ergänzungen des Planstandes kommen, wird das Planungsbüro auch diese noch einarbeiten. Diese neue Fassung erhält dann den Planstand der MGR-Sitzung vom 29.02.2024. Diese Planfassung ist nochmals auszulegen. 

Mitausgelegt wird auch die Untersuchung der schalltechnischen Belange, Stand 17.01.2023.  

Datenstand vom 25.04.2024 12:59 Uhr