Sachvortrag:
Der MGR hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 folgenden Beschluss gefasst.
Der Marktgemeinderat stimmt einer Änderung des Flächennutzungsplanes zum Schaffen von Baurecht für eine modulare 1-Feldhalle auf dem zu erneuernden Hartplatz als Sporthalle für Vereine und Vereinsveranstaltungen, Stadionstraße 3, Fl.Nr. 2672 Gmkg. Zusmarshausen zu.
Der Aufstellungsbeschluss ist bis spätestens 31.12.2025 zu fassen, wenn der Antragsteller an seiner o.g. Planung festhält. Eine Regelung zur Kostentragung ist mit dem Antragsteller vor dem Entstehen von Kosten zu treffen.
Dieser Beschluss reicht jedoch dem Landratsamt Augsburg nicht aus. Mehrere Gespräche diesbezüglich wurden geführt. Zuletzt hat sich Herr Förg, Geschäftsbereichsleitung Bau- und Umweltrecht, hierzu geäußert.
Für das Bauvorhaben des TSV Zusmarshausen wird ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes benötigt. Eine bloße Absichtserklärung ist nicht ausreichend.
Die festgesetzte Grünfläche soll auf einer Teilfläche in eine Fläche für Gemeinbedarf geändert werden. Auf der übrigen Teilfläche des Grundstücks ist bereits eine Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt.
Daher ist ein erneuter Beschluss notwendig.
Diskussionsverlauf:
MR Dr. Hippeli informiert sich, ob sich, aufgrund der Formulierung des Beschlusses „für sportliche Zwecke dienende Gebäude und Einrichtungen“, das Vorhaben der Gemeinde auf „sportliche Zwecke“ beschränkt. Da für sie eine mögliche Verknüpfung zur Förderung von Real West in Frage kam.
Herr Bürgermeister Bernhard Uhl geht davon aus, dass sich das Vorhaben auf „sportliche Zwecke“ beschränkt, da die Beschlussvorlage vom Landratsamt Augsburg vorgefertigt wurde. Schließlich ist dieser Beschluss die Voraussetzung für die Genehmigung des Bauantrages.
MR Hubert Kraus sieht keine Probleme hinsichtlich der Förderung durch Real West.