Wasserwirtschaftsamt Donauwörth


Daten angezeigt aus Sitzung:  094. Sitzung des Marktgemeinderates, 28.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 094. Sitzung des Marktgemeinderates 28.05.2024 ö 2.1

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt das Bauleitplanverfahren für ein Einzelhandelsprojekt und eine Veranstaltungshalle Nord-Ost Zusmarshausen (Rasenspielfeld) auf den Grundstücken Fl. Nrn. 395 und 394 (Teilflächen), jeweils Gemarkung Zusmarshausen durch einen Aufstellungsbeschluss einzuleiten, obwohl bekannt ist, dass der Erlass einer bauleitplanerischen Satzung an dieser Stelle an der Roth bei Kenntnis des bauleitplanerischen Verfahrens beim Wasserwirtschaftsamt Donauwörth (wie mit Schreiben des WWA Donauwörth vom 17.01.2023 mitgeteilt und auf der Grundlage des heutigen Vortrags des WWA erneut bekräftigt), zum Ausschluss von einer Förderung nach RZWas in nicht bekannter Höhe bei der Anlagensanierung des Dammbauwerks am Rothsee führen kann. Bei einer Abwägung zwischen möglichem Verlust der Förderung und evtl. erfolgreichem, zeitnahem rechtskräftigen Bebauungsplan für ein Einzelhandelsprojekt und eine Veranstaltungshalle auf Fl. Nrn. 395 und 394 (Teilflächen), Gemarkung Zusmarshausen räumt der Marktgemeinderat dem Einzelhandelsprojekt ausdrücklich den Vorzug ein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 14

Kurzbericht

Sachvortrag:
Ein Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth referiert.


Diskussionsverlauf:
Herr ... der zuständige Abteilungsleiter des WWA Donauwörth informiert das Gremium über die Sach- und Rechtslage. Ebenfalls mit anwesend ist Frau ..., Sachgebietsleiterin des Sachgebiets Wasserbau. 

... informiert zunächst über die wasserwirtschaftliche Situation, die Belage des Wassers (insbesondere des Oberflächenwassers) an der Roth und am Rothsee sowie über die Belange des Hochwasserschutzes.

Es gibt im Falle der Errichtung des Einzelhandelsprojekts Nord-Ost Zusmarshausen (Rasenspielfeld) zwei wasserwirtschaftliche Belange. 

Zum einen der Rothsee mit dem Staudamm. Es ist erforderlich, die Stauanlage gemäß DIN 19700 nach dem aktuellen Stand der Technik zu planen und zu unterhalten. Die Kriterien der DIN 19700 erfüllt der Staudamm derzeit nicht. Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen zur Ertüchtigung von Stauanlagen mit bis zu 50 %. Hierfür muss ein Förderantrag gestellt werden. 

Der zweite Gesichtspunkt ist, dass das Gebiet entlang der Roth zwar kein festgesetztes, aber ein bekanntes ermitteltes Überschwemmungsgebiet darstellt. Sollte hier ein Bauleitplanverfahren für ein Einzelhandelsprojekt durchgeführt werden, sind die zuständigen Behörden zu hören, somit auch das WWA Donauwörth. Das WWA Donauwörth tritt hier als Träger öffentlicher Belange auf und nicht als Gutachter. Es bleibt zu hoffen, dass die Stellungnahme des WWA dann im Gremium entsprechend berücksichtigt wird. Wenn der Markt Zusmarshausen beschließt, im Überschwemmungsgebiet der Roth eine Bauleitplanung zu machen, würde das WWA Donauwörth Bedenken anmelden und entsprechende Maßnahmen fordern. Daher sollten Alternativen für einen besser geeigneten Standort geprüft werden. 

Das WWA Donauwörth ist im vorliegenden Fall einmal Träger öffentlicher Belange in der Bauleitplanung und einmal Geldgeber für die Förderung der Sanierung des Staudamms. In diesem besonderen Fall gibt es somit eine Verquickung der beiden Angelegenheiten.

Es wird ein aktueller Stand der Technik am Staudamm angestrebt, um größtmögliche Standsicherheit des Dammes zu erreichen. Für den Fall eines Dammbruches bei Überlastung müsste außerdem über Auebereiche das Wasser abgeleitet werden können. Im vorliegenden Fall gibt es keine solche Möglichkeit. Im schlimmsten Fall könnte es zu einer Flutwelle kommen. Die Rothaue liegt mitten im Flutwellenbereich 

Für den Markt Zusmarshausen interessant sind die möglichen Fördermittel für die Sanierung der Stauanlage, die für freiwillige Investitionen zur Verfügung stehen. Allerdings gibt es auch Förderausschlüsse, was den vorliegenden Fall verzwickt macht. Sollte der Markt Zusmarshausen eine Bauleitplanung durchführen und die Fläche als Baugebiet erschlossen werden, kann es sein, dass die zuerkannten Fördermittel für die Sanierung des Staudamms wieder aberkannt werden. 

Dies bedeutet im Umkehrschluss: Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist der Bereich an der Roth ungeeignet als Standort für den Einzelhandel. Zum anderen läuft der Markt Zusmarshausen wissentlich Gefahr, die Förderung für die Sanierung des Staudamms, die sehr kostenintensiv ist, zu verlieren. 

Zum Ablauf der Förderung teilt .... mit, dass jeder eingehende Förderantrag vom WWA Donauwörth geprüft wird. Das WWA gibt dann eine Stellungnahme an die Regierung von Schwaben ab, von dort wird der Antrag ebenfalls geprüft und an das LfU weitergeleitet. Wenn das Projekt vom LfU befürwortet wird, geht der Antrag wieder zurück an das WWA Donauwörth, welches die Förderung freigibt. Somit wird der Förderantrag von mehreren Behörden eingehend auf Ausschlusskriterien geprüft. Vordringlich freigegeben werden Fördermittel für Maßnahmen, an denen das Gefahrenpotential besonders hoch erscheint. 

Die Fragen aus dem Gremium beantwortet ... wie folgt: 

Zur Festlegung des Flutbereichs liegen Flutwellenberechnungen vor. Der Flutbereich befindet sich sowohl links als auch rechts der Roth. Die Flutwellenberechnung ist ca. 20 Jahre alt, daher empfiehlt er die Durchführung einer neuen Flutwellenberechnung nach dem aktuellen Stand der Technik. Die Flutwellenberechnung muss ein Ingenieurbüro durchführen. Je nach Datenlage wird dies wohl einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Flutwellenberechnung wäre auch wichtig für den Markt Zusmarshausen im Hinblick auf die Dringlichkeitsliste, nach der die Fördermittel im Hinblick auf das Gefahrenpotential freigegeben werden. Das derzeitige Gefahrenpotential kann ... nicht benennen, hierfür müsste zunächst eine konkrete Planung und eine aktuelle Flutwellenberechnung vorliegen. 

Ein Ausschlusskriterium für die Fördermittel wäre eine neue Bauleitplanung in Gebiet der Flutwellenberechnung. Ob dies auch für die Umwidmung von Bestandsobjekten gilt, müsste rechtlich geklärt werden. 

Der bereits bestehende Lidl Markt liegt zwar ebenfalls im Flutbereich der Roth, da dieser jedoch längst genehmigt und errichtet wurde, ist er nicht förderschädlich, da es den Fördertatbestand zum damaligen Zeitpunkt noch nicht gab. Die RZWas läuft Endes des Jahres aus und wird im Januar 2025 erneuert. Es ist noch nicht bekannt, welche Tatbestände geändert werden oder neu hinzukommen. Es empfiehlt sich daher, den Förderantrag zeitnah zu stellen, auch im Hinblick darauf, dass die Fördertöpfe derzeit noch gefüllt sind. Die technischen Anforderungen für die Sanierung des Staudamms lassen sich der DIN 19700 entnehmen. Zudem ist ein geotechnischer Nachweis zu erbringen bezüglich der Standfestigkeit, etc. Dies alles fließt in die Bemessung mit ein. Hierfür muss ein Ingenieurbüro beauftragt werden. 

Sofern die Dammsanierung insgesamt abgeschlossen ist und danach erst eine Bauleitplanung gemacht wird für den Einzelhandel bleiben die Fördermittel bestehen. Wichtig ist die bauliche Umsetzung und nicht der Eingang des Förderbescheids. Von der Stellung des Förderantrags bis zur baulichen Umsetzung ist mit einer Dauer von ca. 2 Jahren zu rechnen. 

Aus der Mitte des Gremiums wird angemerkt, dass für den Standort Einzelhandel Nord-Ost bereits eine Bauleitplanung besteht, nämlich mit dem Rasenspielfeld. Wenn man das Gebäude auf Stelzen errichten würde, ergäbe sich sogar mehr Retentionsraum gegenüber einem Rasenspielfeld. 

... führt hierzu aus, dass durch den Stelzenbau andere Probleme entstehen, z.B. durch eine Verklausungsgefahr, die durch Bäume, Stämme, etc. entsteht, so dass der Abfluss verstopfen kann. Somit kauft man sich mit einem Stelzenbau andere Gefahren ein. Des Weiteren besteht zwar ein Bebauungsplan, jedoch für ein Rasenspielfeld. Somit müsste für die Errichtung eines Einzelhandels eine Änderung des Bebauungsplans durchgeführt werden. Hier würde das WWA ebenso seine Stellungnahme mit den Bedenken zur Hochwassergefahr abgeben. 

SGL ... führt aus, dass es einen Bebauungsplan gibt, jedoch kann dieser nicht für einen Einzelhandel mit Veranstaltungshalle aktiviert werden. Der Bebauungsplan heißt „Untere Rothmäder“ und es wurden zwei Rasenspielfelder reingeplant, von denen eines umgesetzt wurde, das zweite seit Jahren noch nicht gebraucht wurde und daher bislang nicht errichtet werden musste. Wie aus der Wortmeldung in der Bürgersprechstunde zu entnehmen war, wird das zweite Rasenspielfeld wohl zukünftig doch gebraucht. Man kann den Bebauungsplan nicht für die Umsetzung eines aufgeständerten Einzelhandels aktivieren, sondern nur für das Rasenspielfeld. Für den Einzelhandel mit Veranstaltungshalle muss der Bebauungsplan geändert werden. Es gibt im Bereich der Roth bereits Gebäude, die schon problematisch sind, aber es erscheint nicht sinnvoll, hier nochmal ein Gebäude in ein faktisches Überschwemmungsgebiet reinzubauen.

Diskussion des Gremiums, dass die Realisierung des Einzelhandels mit Veranstaltungshalle dringlich ist und der hierdurch entstehende Synergieeffekt optimal wäre. Die Firma REWE ist unzufrieden mit der Situation in dem jetzigen Gebäude und es besteht die Gefahr, dass REWE sich aus Zusmarshausen zurückzieht. Jedoch dürfen keinesfalls die Fördermittel für die Dammsanierung verloren gehen. Die Realisierung des Einzelhandels auf dem Rasenspielfeld zeitlich erst nach dem Abschluss der Dammsanierung dauert lange. Ebenso erscheint der Standort auf dem Rasenspielfeld für den Einzelhandel nicht optimal, da im Falle einer notwendigen Schulerweiterung die Fläche als Sportanlage benötigt wird. Die derzeitige zentrale Lage der Sportanlage neben der Schule ist optimal und sollte nicht in den Außenbereich verlegt werden. 

Datenstand vom 25.07.2024 14:03 Uhr