Staatliches Bauamt Augsburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  094. Sitzung des Marktgemeinderates, 28.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 094. Sitzung des Marktgemeinderates 28.05.2024 ö 2.2

Kurzbericht

Sachvortrag:
Es referiert Herr ..., Abteilungsleiter des Staatlichen Bauamts für Straßenbau im Landkreis Augsburg. Ebenfalls anwesend ist Frau ..., Sachgebietsleiterin des Staatlichen Bauamts. 

Von dem geplanten Veranstaltungssaal im Obergeschoss des Einzelhandels haben Herr ... und Frau ... während des Vortrags unter TOP 2.1 heute zum ersten Mal erfahren. Hierdurch entsteht ein noch höherer Verkehrsstrom über die Öffnungszeiten des Einzelhandels hinaus. 



Diskussionsverlauf:

Die Fragen des Gremiums beantworten Herr ... und Frau ... wie folgt:

Das in der Präsentation dargestellte Unfallgeschehen an der St 2510 liegt zwar nicht an der geplanten neuen Einfahrt zum Einzelhandel, sondern weiter Richtung Horgau, es soll jedoch aufgezeigt werden, dass auf der Strecke ein hohes Verkehrsaufkommen besteht. Für die neue Einfahrt zum Einzelhandel müsste eine Sondernutzung erteilt werden, die im Falle einer Unfallhäufung auch wieder widerrufen und der bauliche Rückbau gefordert werden könnte. 

Bezüglich des OD-Schildes in der Römerstraße, das mittlerweile innerorts liegt, verhält es sich so, dass die Regierung die OD-Grenzen festsetzt. Der Markt Zusmarshausen ist nicht in einer Längsausdehnung in eine Richtung gewachsen, sondern hat sich rund über die Jahre vergrößert. Wenn die Gemeinde in die Länge gewachsen wäre, könnte das OD-Schild auf Antrag bei der Regierung versetzt werden. 

Maßgeblich für Herrn... ist das weiße OD-Schild. Das verkehrsrechtliche (gelbe) Ortsschild ist für das Staatliche Bauamt unerheblich. Die Versetzung des verkehrsrechtlichen Ortsschilds erfolgt durch die Verkehrsbehörde, die Versetzung des OD-Schilds durch die Regierung. 

Das aufgeführte Beispiel Pfaffenhausen wurde durch das Staatliche Bauamt Kempten genehmigt. Hier lagen auch andere örtliche Gegebenheiten vor als in Zusmarshausen. Es gibt innerhalb des Ermessensspielraums die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung in Form einer Sondernutzungserlaubnis. Im Fall Zusmarshausen kann eine solche Ausnahmegenehmigung nicht erteilt werden. Nach der Abwägung des Staatlichen Bauamts liegt keine besondere Härte vor, es gibt alternative Standorte (beispielsweise auf der gegenüberliegenden Straßenseite über die Paracelsusstraße) und das Gemeinwohl ist nicht betroffen. Das Staatliche Bauamt ist daher zu dem Ergebnis gekommen, dass vorliegend keine Sondernutzungserlaubnis erteilt werden kann. 

Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis käme unter Umständen in Betracht, wenn hierdurch ein ganzes Wohngebiet über eine öffentliche Straße erschlossen werden würde. Vorliegend handelt es sich jedoch um eine Privatzufahrt zu einem Supermarkt. Der Gesetzgeber stellt ganz klar fest, dass im vorliegenden Fall eine Zufahrt verboten ist und keine Sondernutzungserlaubnis erteilt werden darf. 

Aus dem Gremium wird angemerkt, dass man sich durchaus Lösungsmöglichkeiten vorstellen könnte. Die Einfahrt zu dem Einzelhandel liegt zwischen zwei Kreisverkehren, so dass man nur ein Rechtsabbiegen genehmigen könnte. Möglicherweise könnte der Einzelhandel auch durch einen weiteren Abzweig vom bestehenden Sortimo-Kreisel erschlossen werden. Der Einzelhandel mit Veranstaltungshalle auf dieser Straßenseite erscheint sinnvoll, da die Kunden des Einzelhandels und die Besucher der Veranstaltungshalle jeweils zu Fuß nach Hause laufen können, ohne die Staatsstraße überqueren zu müssen. Zudem besteht die Gefahr, dass sich die Firma REWE aus Zusmarshausen zurückziehen wird, sollte nicht zeitnah ein neuer Einzelhandel gebaut werden können, da das Gebäude, in dem der REWE-Markt jetzt untergebracht ist, bei weitem nicht mehr zeitgemäß und zu klein ist. 

Herr ... führt hierzu aus, dass die Gemeinde Zusmarshausen alternative Anschlussmöglichkeiten über den bestehenden Kreisverkehr prüfen lassen kann. Es müsste dann eine Schleppkurve nachweisbar sein. Der Kreisverkehr ist mit fünf Ästen bereits gut belegt, daher ist Herr ... eher skeptisch, ob die Erschließung über einen weiteren Ast möglich wäre. Dies war jedoch nicht Thema der aktuellen Untersuchung. Vorliegend wurde nur die Möglichkeit einer Linksabbiegespur auf der Ortsumgehungsstraße St 2510 geprüft. Eine Anbindung über die St 2027 wäre zwar ebenfalls nicht optimal, aber besser als eine Anbindung auf freier Strecke über die St 2510. 

Weshalb vor über 20 Jahren die Zufahrt zum Lidl-Markt an der St 2027 zugestanden wurde, kann heute nicht mehr gesagt werden. Aus heutiger Sicht hätte man diese Zufahrt nach dem Ermessensspielraum ebenfalls nicht zulassen dürfen. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass die Verwaltung für die heutige Sitzung zwei Beschlussvorschläge vorbereitet hat. Diese wurden bereits an das Gremium als Tischvorlage ausgeteilt. Es sollte am heutigen Abend eine Beschlussfassung erfolgen, um eine klare Richtung für das weitere Vorgehen zu erhalten, nämlich ob eine Bauleitplanung trotz der Bedenken des WWA Donauwörth und des Staatlichen Bauamts eingeleitet werden soll. 

Des Weiteren weist erster Bürgermeister Bernhard Uhl darauf hin, dass auch die Vorprüfung durch die Untere Naturschutzbehörde hinsichtlich des Naturschutzes und des bestehenden Biotops negativ beurteilt wurde. 

Diskussion des Gremiums, dass es für den Markt Zusmarshausen durchaus eine Härte darstellen würde, wenn sich der REWE-Markt aus der Gemeinde zurückzieht, da dies der einzige Vollsortimenter in Zusmarshausen ist. Zum anderen ist durch die in Zusmarshausen fehlende Veranstaltungshalle auch das Gemeinwohl begründet. Andererseits kristallisiert sich immer mehr heraus, dass die Realisierung des Einzelhandels mit der Veranstaltungshalle an diesem Standort nicht möglich erscheint. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl regt an, nunmehr zur Beschlussfassung zu kommen. 

Aus der Mitte des Gremiums wird angeregt, vor einer Beschlussfassung mit der Regierung von Schwaben zu klären, wie die zeitliche Abfolge aussehen müsste, damit die Sicherung des Dammbauwerks gefördert wird und mit der Bauleitplanung für den Einzelhandel an diesem Standort begonnen werden kann, ohne dass der Markt Zusmarshausen die Förderung verliert. 

MR Alfred Hegele stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:

Es soll jetzt über die beiden Beschlussvorschläge abgestimmt werden. 

Abstimmungsergebnis: Ja 11 / Nein 6

Damit ist der Antrag angenommen. 

Es wird zunächst über den Beschlussvorschlag zu TOP 2.1 abgestimmt. 

Eine Beschlussfassung zu TOP 2.2 war aufgrund der unter TOP 2.1 erfolgten Beschlussfassung nicht mehr erforderlich. 

Datenstand vom 25.07.2024 14:03 Uhr