Umbau der Querungshilfe an der St 2027 – Bereich Stadionstraße – Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Augsburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  094. Sitzung des Marktgemeinderates, 28.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 094. Sitzung des Marktgemeinderates 28.05.2024 ö informativ 3

Kurzbericht

Sachvortrag:

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 23.11.2023 wurde der Sachverhalt zur Beleuchtungssituation am Fußgängerüberweg an der Wertinger Straße (St 2027) / Höhe Sportgelände zuletzt behandelt.

In dieser Sitzung wurde darauf hingewiesen, dass die verkehrsrechtliche Anordnung für die Anbringung des Zebrastreifens mit der Auflage verbunden ist, dass die Mindestanforderungen für die Beleuchtung von Fußgängerüberwege nach DIN 67 523 i. V. m. DIN EN 13201 einzuhalten sind. Verantwortlich für die Umsetzung ist der zuständige Straßenbaulastträger. In diesem Fall das Staatliche Bauamt.

Diese Mindestanforderungen an die Beleuchtung sind am Fußgängerüberweg/Zebrastreifen derzeit nicht gegeben. Lediglich in einigen Meter Entfernung befinden sich Beleuchtungsmasten am Grünstreifen entlang des Sportplatzes.

Am 26.03.2024 fand mit der Verwaltung und dem Staatlichen Bauamt ein Vor-Ort-Termin statt. Von Seitens des Staatlichen Bauamtes erfolgte die Aussage, dass die Länge der Markierung sowie die beiden Aufstellflächen auf eine Breite von 4,00 m angepasst werden. Durch die Anpassung der Aufstellfläche auf Seite des Sportplatzes wäre jedoch die Entfernung eines Baumes erforderlich. Ein weiterer Baum steht in der Anfahrtssicht und schränkt die Erkennbarkeit der Fußgänger ein, die hier queren möchten. Beide Bäume sind nach Auffassung des staatlichen Bauamtes aus Gründen der Verkehrssicherheit und dem Ausbauwunsch nicht haltbar. Des Weiteren wird die Meinung vertreten, dass durch die Entfernung eines Baumes die Beleuchtungssituation am Fußgängerüberweg deutlich verbessert wird (s. u.).


Eine Veränderung der Aufstellbreite an der Mittelinsel ist nicht vorgesehen, da keine Wartepflicht für die Fußgänger am Zebrastreifen besteht. Die Anbringung von Leiteinrichtung ist nicht möglich, da sich an der Aufstellfläche / Höhe REWE ein Kanaldeckel befindet.

Sollte sich die Beleuchtungssituation durch die Entfernung des Baumes nicht verbessern, stellt das Staatliche Bauamt in Aussicht, dass zuätzliche Leuchten unabhängig vom Umbau nachträglich ergänzt werden können.

Aus Sicht der Verwaltung stellt die Entfernung des Baumes zu Verbesserung der Beleuchtungssitution keinen Kompromiss dar.

Die Beleuchtung von Fußgängerüberwegen hat im Vergleich zur allgemeinen Straßenbeleuchtung eine eng begrenzte, dem Straßenverkehrsrecht zuzuordnende Funktion, nämlich die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu dienen, und nicht die Funktion, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wie es bei der allgemeinen Straßenbeleuchtung der Fall ist.

Des Weiteren ist durch die Entfernung des Baumes keine ausreichende Ausleuchtung der Wartefläche am Füßgängerüberweg / Höhe REWE gegeben.

Herr ... vom Staatlichen Bauamt Augsburg wird hierzu eine Stellungnahme abgeben. Ebenfalls mit anwesend ist Frau ... vom Staatlichen Bauamt. 




Diskussionsverlauf:

Herr ... teilt mit, dass nunmehr eine Vereinbarung aus dem Jahr 1972 im Archiv aufgefunden wurde, nach der die Kosten für den gesicherten Fußgängerüberweg der Markt Zusmarshausen tragen muss. Frau ... teilt mit, dass aus heutiger Sicht das Staatliche Bauamt die Kosten für den Fußgängerüberweg nicht mehr tragen würde. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl führt aus, dass mit dem jetzigen Kenntnisstand geprüft werden müsste, ob die Kosten der zweiten Querung vom Staatlichen Bauamt übernommen werden. 

Bezüglich der Bäume, die die Sicht behindern führt Frau ... aus, dass nach Entfernung der Bäume das Staatliche Bauamt nochmals überprüfen würde, ob die Beleuchtung versetzt werden muss. Es kann nicht vorsorglich eine Beleuchtung angebracht werden. 

Aus der Mitte des Gremiums wird vorgeschlagen, die Bäume so zu belassen und auf Kosten des Marktes Zusmarshausen neue Laternen aufzustellen. Herr ... führt hierzu aus, dass es um die Sichtweitenproblematik aufgrund der Bäume geht. Die Sichtweite ist hierdurch eingeschränkt, auch wenn eine weitere Beleuchtung angebracht wird. Das Staatliche Bauamt hat jetzt auf diese Problematik hingewiesen. Im Falle eines Unfallereignisses würde seitens der Staatsanwaltschaft alles überprüft. Herr ... bietet an, nochmals mit Herrn ... von der Verkehrsbehörde zu sprechen, sofern die Bäume stehen bleiben sollen, um Alternativen zu finden. Es verhält sich jedoch so, dass das Staatliche Bauamt die Anordnungen von Herrn ... von der Verkehrsbehörde vollziehen muss. 

Hinsichtlich der Barrierefreiheit wird aus der Mitte des Gremiums angeregt, einen anderen Kanaldeckel ohne Löcher anzubringen. Frau ... teilt hierzu mit, dass es Aufgabe der Gemeinde ist, einen anderen Kanaldeckel aus Beton einzusetzen. Zudem empfiehlt sie, die Verlegung der Querungshilfe an einem anderen Standort zu prüfen. 

Datenstand vom 25.07.2024 14:03 Uhr