Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen §§ 3,4 Abs. 2 BauGB- Billigungs- und Abwägungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  095. Sitzung des Marktgemeinderates, 20.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö 3.1

Beschluss 1

1. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 10.04.2024
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 19.03.2024
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Marktgemeinderat billigt den vom Büro Steinbacher-Consult ausgearbeiteten Entwurf zur 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 54 „An der Wiege II“ in der Fassung vom 20.06.2024.
Die Billigung erfolgt auf der Grundlage der beigefügten Synopse (Anlage 5) und den gefassten Einzelbeschlüssen. Die Synopse ist Bestandteil der gefassten Beschlüsse (Abwägungsbeschluss). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Anlass der Planung 
Die Urfassung des Bebauungsplanes „An der Wiege II“, Wörleschwang, in der Fassung vom 20.04.2020 ist am 04.06.2020 in Kraft getreten. 

Der Markt Zusmarshausen hat im Zuge der ersten Bauanfragen festgestellt, dass die Festsetzungen zum Immissionsschutz insbesondere zu den Luftwärmepumpen nicht den aktuellen Anforderungen und Vorschriften entsprechen und möchte dies durch die Aufstellung der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 54 „An der Wiege II“ korrigieren. 

Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB 
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „An der Wiege II“ wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, da Grundzüge der Planung nicht tangiert sind. 
Bei Bebauungsplänen, die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden, wird von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, abgesehen. 

Inhalt der Planung 
Der Geltungsbereich der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 54 „An der Wiege II“ umfasst 
dieselben Flächen mit dem identischen Geltungsbereich wie der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 54 „An der Wiege II“. 

Durch die 1. Änderung entfällt die textliche Festsetzung unter D) Ziffer 11. Immissionsschutz des Bebauungsplanes Nr. 54 „An der Wiege II“ in der Fassung vom 28.04.2020, sodass in Zukunft für Bauherren im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54 „An der Wiege II“ keine zwingenden Festsetzungen zum Immissionsschutz gelten. 

In den textlichen Hinweisen unter E) Ziffer 6 werden Empfehlungen aufgenommen, die zur Orientierung für die Bauherren dienen. Die textlichen Hinweise haben keine bindende Wirkung und dienen als Orientierungshilfe. 

Bisheriger Verfahrensablauf zum Bauleitplanverfahren stichpunktartig: 

  • Aufstellungsbeschluss in der MGR am 25.01.2024
  • Billigungs- und Auslegungsbeschluss § 3 Abs. 2 BauGB am 25.01.2024
  • Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss im Marktboten vom 14.03.2024
  • Öffentliche Auslegung und TÖB-Beteiligung gem. §§ 3,4 Abs.2 BauGB 
vom 25.03.2024 bis 26.04.2024

Die eingegangenen Anregungen des WWA Donauwörth und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurden geprüft und sind mit einer Abwägung sowie einer Beschlussempfehlung versehen worden. 

Es sind Einzelbeschlüsse zu nachfolgend aufgeführten Beschlussempfehlungen zu fassen: 

1. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 10.04.2024
Beschlussvorschlag (1)
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern. 

2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 19.03.2024
Beschlussvorschlag (2)
Der Bebauungsplan ist entsprechend der Würdigung nicht zu ändern. 

Datenstand vom 05.08.2024 13:13 Uhr