Alte Schule Gabelbachergreut


Daten angezeigt aus Sitzung:  095. Sitzung des Marktgemeinderates, 20.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö beschließend 5

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat befürwortet einen Abbruch und Neubau der Alten Schule in Gabelbachergreut. Alle weiteren Schritte sind einzuleiten. Der Abbruch und Neubau sind mit dem Landesamt für Denkmalpflege entsprechend abzustimmen. Der Grundsatzbeschluss vom 11.11.2021 ist somit aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 15

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat befürwortet die Sanierung der Alten Schule in Gabelbachergreut. Die Bedürfnisse der Nutzer sind -soweit möglich- in die Sanierungsplanung einzuarbeiten. Der Sanierungsplan soll mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt werden. Da den Marktgemeinderäten und der Bauverwaltung die Bedürfnisse der Nutzer bekannt sind und bei einer Umsetzung mit höheren Baukosten als veranschlagt zu rechnen ist, ist der Sanierungsplan und die daraus resultierende Kostenschätzung erneut im Marktgemeinderat vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Am 14.04.2024 hat mit den Marktgemeinderäten eine Besichtigung der Alten Schule in Gabelbachergreut stattgefunden. Die Freiwillige Feuerwehr Gabelbachergreut hat eine Führung durch das alte Schulgebäude organisiert. Dabei wurden die Defizite aufgezeigt und die Bedürfnisse erläutert. Nun wird das Vorhaben noch einmal zur Entscheidung -Abriss und Neubau oder Erhalt des Gebäudes- auf die Tagesordnung gebracht.

In der Zwischenzeit ist aus der Bürgerschaft ein Antrag beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege eingegangen.  Der Antrag umfasst die Prüfung, ob das Gebäude als Einzeldenkmal in die Bayerische Denkmalliste aufgenommen werden kann. Das Landratsamt Augsburg sowie das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat bereits Kontakt zur Bauverwaltung aufgenommen. Derzeit läuft das Prüfverfahren, ob die Aufnahme in die Denkmalliste gegeben ist. Hinsichtlich der Rechtslage bedeutet dies jedoch, dass das Gebäude zum jetzigen Zeitpunkt als Einzeldenkmal zu betrachten ist. Dem Eintrag in die Denkmalliste kommt dabei lediglich eine deklaratorische Wirkung zu, da sich die Denkmaleigenschaft aus der Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des Art. 1 BayDSchG ergibt.

Für Veränderungen (u. a. auch Sanierungsarbeiten, Umbauten etc.) ist mithin ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 6 BayDSchG notwendig und die Maßnahmen sind vorab mit den Denkmalbehörden abzustimmen. Von der durch das BLfD angeregten Aussetzungsanordnung gem. Art. 15 Abs. 6 BayDSchG i. V. m. Art. 75 Abs. 1 BayBO beabsichtigt das Landratsamt Augsburg abzusehen und stattdessen auf die in der Vergangenheit bereits gute Zusammenarbeit mit dem Markt Zusmarshausen zu bauen.

Es wurde mit der Denkmalbehörde vereinbart, dass die Entscheidung im Marktgemeinderat nun abgewartet wird. Das Befürworten eines Abbruches und Neubaus durch die Behörde wird jedoch nicht erwartet. Im nächsten Schritt soll eine Besprechung mit Herrn Architekt ... und den Nutzern angestrebt werden. Hier soll das Grundgerüst für eine Sanierung besprochen werden. Mit diesen grundlegenden Gedanken soll die Denkmalbehörde eingebunden werden. Sollte hier die Zustimmung zur Sanierung in Aussicht gestellt werden, sollen die Planungen dahingehend erfolgen.

Des Weiteren soll im Rahmen der Planung geprüft werden, ob Zuschüsse für die Erhaltung, Restaurierung und Sicherung von Denkmälern für diesen Fall in Frage kommen. Dies ist ebenfalls mit einer konkreten Planung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen.


Diskussionsverlauf:

Aus der Mitte des Gremiums kommt die Frage auf, wie lange das Prüfverfahren vom Denkmalamt dauert und wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann.

SGL ... teilt mit, dass ein Vertreter vom Landesamt für Denkmalpflege zu einem Ortstermin kommen und dann in das Prüfverfahren einsteigen wird. Zur Dauer des Prüfverfahrens hat er bislang keine Aussage erhalten. 

Diskussion des Gremiums, dass für die Einwohner von Gabelbachergreut dringend ein Raum für Veranstaltungen benötigt wird. Ein Großteil des Gremiums ist der Ansicht, dass die Alte Schule, unabhängig davon, was der Denkmalschutz auferlegt, saniert werden sollte, da es sich um ein ortsprägendes erhaltenswertes Gebäude handelt und die Bausubstanz an sich nicht schlecht ist. Da die Räumlichkeiten begrenzt sind, sollte über einen Anbau oder einen Erweiterungsbau an anderer Stelle nachgedacht werden. Bei einem Erweiterungsbau am Feuerhaus neben dem Friedhof würden dadurch jedoch Parkplätze wegfallen. Bei einem Erweiterungsbau an anderer Stelle, wird der Markt Zusmarshausen jedoch nicht aus der Pflicht genommen, das Gebäude der Alten Schule zu renovieren. Denkbar wäre auch, dass die Räume im Obergeschoss nicht mehr als Wohnung, sondern ebenfalls für die Dorfgemeinschaft genutzt werden. Ob sich ein Anbau optisch an das Gebäude gut anpassen ließe, erscheint fraglich. 
 
SGL ... teilt mit, dass keine Aussetzungsanordnung vom Landesamt für Denkmalpflege ausgesprochen wurde. Somit könnte mit der Sanierung unverzüglich begonnen werden und es muss nicht erst die Einstufung abgewartet werden. Es ist jedoch jeder Schritt mit dem Landesamt für Denkmalpflege abzusprechen. Wenn das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird, gibt es Fördermöglichkeiten. Es muss jedoch zunächst ausgelotet werden, was gemacht werden soll, was hiervon förderfähig ist und wieviel Fördermittel überhaupt zur Verfügung stehen. Es ist davon auszugehen, dass die Denkmalschutzbehörde den Abriss untersagen würde, wenn der Markt Zusmarshausen einen entsprechenden Abrissantrag nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz stellt. Die Kosten für die Sanierung müssen zunächst berechnet, dann vom Gremium genehmigt und von der Verwaltung in den Haushalt eingestellt werden. 


Auf Rückfrage von erstem Bürgermeister Bernhard Uhl, über welchen der beiden Beschlussvorschläge zuerst abgestimmt werden soll, spricht sich das Gremium dafür aus, zunächst über den Abriss (Beschlussvorschlag 2) abzustimmen und dann über die Sanierung (Beschlussvorschlag 1).

Datenstand vom 05.08.2024 13:13 Uhr