Berechnung des Grundsteuerhebesatzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  095. Sitzung des Marktgemeinderates, 20.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö 13.1

Kurzbericht

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass vorgestern ein Schreiben des Bayerischen Gemeindetages eingegangen ist mit einer Handreichung des Bayerischen Städtetages zur Neufestlegung der Grundsteuerhebesätze im Rahmen der Umsetzung der Grundsteuerreform. 

Der Zeitplan im Markt Zusmarshausen sieht so aus, dass Mitte/Ende August mit den bis dahin vorliegenden Daten des Finanzamts mit der Berechnung begonnen werden kann, wie sich der zukünftige Hebesatz gestalten muss. Im September 2024 werden die Berechnungsgrundlagen vorhanden sein mit der entsprechenden Hebesatzung, um damit in den Marktgemeinderat zu gehen. Im Oktober und November 2024 sollen dann die Bescheide erstellt und der Versand vorbereitet werden. Bis dahin sollten dann die Daten vom Finanzamt auch richtig zur Bescheid-Verarbeitung eingespielt sein. 

Wichtig ist, dass die Grundsteuerbescheide unbedingt vor den Wasser-/Abwasserbescheiden versandt werden, da nach dem Versand der Bescheide vermutlich vermehrt Einsprüche beim Finanzamt eingehen und die Messbescheide noch einmal abgeändert werden.

Eine Änderung des Hebesatzes, falls erforderlich, kann bis 30.06.2025 rückwirkend zum 01.01.2025 beschlossen werden (§ 25 Abs. 3 GrStG).

Datenstand vom 05.08.2024 13:13 Uhr