Markt Dinkelscherben, 26. Änderung des Flächennutzungsplanes
Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
097. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.07.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der „26. Änderung des Flächennutzungsplanes“ des Marktes Dinkelscherben im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Es bestehen keine Anregungen oder Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Mit Mail vom 19.06.2024 informiert das Planungsbüro Riedler aus Langenneufnach im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB den Markt Zusmarshausen über die Aufstellung der „26. Änderung des Flächennutzungsplanes“ des Marktes Dinkelscherben und bittet um Stellungnahme bis spätestens 22.07.2024.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten mit Mail vom 02.07.2024 zu.
Der Markt Dinkelscherben beabsichtigt, für die Teilflächen aus den Grundstücken Fl. Nr. 724/8, 67/1 und 724/6, Gemarkung Ried, den Flächennutzungsplan zu ändern. Im bisher gültigen Flächennutzungsplan sind die plangegenständlichen Flächen als Fläche für die Landwirtschaft vorgetragen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde als Grundsatzentscheidung im Marktrat Dinkelscherben am 27.09.2022 gefasst.
Im Plangebiet will ein Nichtlandwirt eine Lagerhalle für Holzhackgut bauen. Der Bauherr hat auf dem Flurstück 724/6 eine Holzhackgutheizung installiert und versorgt damit 11 Haushalte. Auf dem angrenzenden Grundstück soll eine Lagerhalle für die Brennstofflagerung gebaut werden. Aufgrund der Außenbereichslage des geplanten Standorts ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Auf dieser Basis wäre dann eine Baugenehmigung des Bauvorhabens nach § 35 Abs. 2 BauGB möglich.
Mit Mail vom 02.07.2024 wurden die internen Stellen Kläranlage, technisches Bauamt und Wasserversorgung um Stellungnahme gebeten. Es wurden keine Einwände erhoben.
Der Markt Zusmarshausen wird vermutlich nicht durch die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben beeinträchtigt werden.
Datenstand vom 26.09.2024 10:38 Uhr