Sachvortrag:
Zur letzten Wasserrechtsverlängerung, für die Entnahme von Trinkwasser aus dem Tiefbrunnen 1 Zusmarshausen, wurden im Verfahren die einschlägigen Fachbehörden beteiligt. Im Bescheid zum Tiefbrunnen 1 wurde die Nähe des Brunnens zum Rothsee bemängelt. Der Rothsee liegt voll im Einzugsgebiet des Brunnens. Das Landratsamt Augsburg sowie das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, sehen durch die Nähe zum Rothsee ein großes Gefahrenpotential und es ist nicht ausgeschlossen, dass der See Auswirkungen auf das Trinkwasser haben könnte. Außerdem kann aus diesem Grund kein vollwirksames Schutzgebiet ausgewiesen werden. Die wasserrechtliche Genehmigung wird von nun an auf 5 Jahre beschränkt erteilt, sofern hinsichtlich der Grundwassernutzung von Seiten des Gesundheitsamtes keine Bedenken bestehen.
Der Markt Zusmarshausen wurde aufgefordert zu untersuchen, wie der TB1 ersetzt werden kann und welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine langfristig sichere Wasserversorgung für Zusmarshausen zu schaffen. Für die Untersuchungen wurde zunächst eine Frist zum 30.06.2022 vom Landratsamt Augsburg gesetzt. Diese konnte aus Kapazitätsgründen nicht eingehalten werden. Dies wurde dem LRA auch entsprechend mitgeteilt.
In diesem Zuge haben mehrere Abstimmungsgespräche, bezüglich einer Standortsuche für einen Ersatzbrunnen, mit der Wasserversorgung, der Bauverwaltung und Herrn ... vom Büro Ingeo stattgefunden.
Die Standorte werden, mit möglichst guter Anbindung an die vorhandene Infrastruktur der Gemeinde, sowie in einem Waldgebiet gesucht. Hierbei kommt nach Auffassung von Herrn Kwasnitschka das Waldgebiet nördlich der Autobahn, zwischen Zusmarshausen und Wörleschwang in Frage. Herr ... hat ein zweites Gebiet nördlich von Gabelbachergreut vorgeschlagen. Die Waldgebiete gehören teilweise dem Markt Zusmarshausen, der Stadt Augsburg und dem Freistaat Bayern. Der bereits angebohrte Standort am Horn (Standortsuche TB II) ist aufgrund des Chemieproblems im Tiefenwasser eher ungeeignet.
Für den ersten Bereich nördlich der Autobahn, liegen bereits Informationen zur Grundwasseroberfläche (Fließrichtungen) aus einem vorhergehenden Projekt vor.
Für den zweiten Bereich nördlich von Gabelbachergreut, liegen nur allgemeine Informationen vor, die von einer Grundwasserscheide nicht weit westlich von Gabelbachergreut ausgehen.
Um eine tatsächliche Erkenntnis zu erlangen, sind Versuchsbohrungen nötig. Die Bohrung könnte durch mehrere Grundwasserstockwerke bis in ca. 180m Tiefe erfolgen. In den grundwasserführenden Horizonten würden dann entsprechende Pumpversuche und Probenentnahmen stattfinden.
Eine derartige Versuchsbohrung wird auf ca. 170.000,-- € netto geschätzt. Aufgrund der Marktlage sind Preisschwankungen von bis zu 25% möglich. Es stellt sich nun die Frage, welcher Standort zu untersuchen ist oder ob zur Wahl des „besseren“ Standortes beide Bereiche untersucht werden sollten.
Diskussionsverlauf:
Diskussion des Gremiums, ob im Hinblick auf die erheblichen Kosten lediglich ein Standort untersucht werden sollte oder beide vorgeschlagenen Standorte. Die Notwendigkeit für einen neuen Brunnen ist gegeben. Die Wasserversorgung ist in Zukunft sehr wichtig, daher sollte man jetzt gut investieren.
Die Kostenschätzung von Herrn ... basiert auf den Preisen von diesem Jahr. Der Markt ist unglaublich schwierig und hat erhebliche Preisschwankungen von bis zu 25 %. Daher ist eine konkretere Kostenschätzung nicht möglich.
Herr ... empfiehlt dem Gremium, zwei Bohrungen auszuschreiben. Sollte sich nach der ersten Bohrung ergeben, dass der Standort für den Brunnen gut ist, kann von der Bohrung am zweiten Standort abgesehen werden. Dies müsste in die Ausschreibung entsprechend mit aufgenommen werden. Die Standortsuche ist außerordentlich dringend für einen neuen Brunnen.