Bauleitplanung Markt Welden
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Baugebiet "Büschel"
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
099. Sitzung des Marktgemeinderates, 12.09.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat hat Kenntnis von der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Büschel“ des Marktes Welden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB.
Es bestehen keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Mit Mail vom 01.08.2024 informiert das Ingenieurbüro Arnold Consult aus Kissing über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Baugebiet „Büschel“ des Marktes Welden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten zur Information mit Mail vom 07.08.2024 zu. Die internen Stellen (Kläranlage, technisches Bauamt und Wasserversorgung) haben die Unterlagen mit der Bitte um Stellungnahme erhalten. In den Stellungnahmen der internen Stellen wurden keine Einwände gegen die Änderung des Bebauungsplanes erhoben.
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Baugebiet „Büschel“ umfasst die Grundstücke Fl. Nr. 1362 und 1362/2 der Gemarkung Welden. Die unmittelbare Umgebung des Änderungsgebietes ist geprägt durch bereits bestehende Wohnbebauung entlang der Rosen- und Burckhartstraße.
Die Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum. Mit den geplanten Änderungen kann den Grundstückseigentümern eine für die Lage und Umgebung angemessene Bebauung zur Nachverdichtung ermöglicht werden.
Die verkehrliche Erschließung des Änderungsgebietes ist sichergestellt durch die bereits bestehenden Anbindungen an die Rosenstraße.
Das Verfahren für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Büschel“ wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Änderung des Bebauungsplanes beeinträchtigt werden.
Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl erläutert den Sachvortrag zur Bauleitplanung des Marktes Welden
Datenstand vom 21.10.2024 12:58 Uhr