Erhebung eines Verbesserungsbeitrages für die öffentliche Entwässerungseinrichtung


Daten angezeigt aus Sitzung:  099. Sitzung des Marktgemeinderates, 12.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 099. Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2024 ö 7

Kurzbericht

Sachvortrag:

Zunächst war für die Erweiterung der Kläranlage der Baubeginn im Juni 2022 und das Bauende Ende 2023/Anfang 2024 vorgesehen. Der Baubeginn zur Erweiterung der Kläranlage erfolgte jedoch erst im September 2022. Es wurde zunächst das Betriebsgebäude der Schlammentwässerung errichtet. Aufgrund der Witterungsverhältnisse musste die Baustelle im Dezember 2022 eingestellt werden. Die Wiederaufnahme der Arbeiten erfolgte erst im März 2023. Des Weiteren ist es zu Verzögerungen wegen Lieferengpässen bei der Maschinen- und Elektrotechnik gekommen. Ausschlaggebend hierfür war nach unseren Erkenntnissen die Corona-Pandemie und anschließende Ukraine-Krise. Insbesondere hat es Lieferschwierigkeiten bei den Bauteilen zur Prozessleittechnik gegeben. Außerdem waren die Arbeiten an den Belebungsbecken so komplex und benötigten eine enge Abstimmung zwischen allen ausführenden Firmen und den Kläranlagenmitarbeitern, sodass sich Termine teilweise verschoben haben. Das Belebungsbecken 1 musste mehrmals abgesenkt werden, da die Absenkung nur für einen kurzen Zeitraum möglich war, um den Betrieb der Kläranlage nicht zu gefährden. Die Schlammentwässerung und das Belebungsbecken 2 sind bereits in Betrieb. Derzeit sind noch kleinere maschinenbautechnische und elektrotechnische Arbeiten im Bestandsgebäude im Gange. Eine Fertigstellung der Arbeiten ist für den Herbst 2024 geplant. Im Anschluss folgen die Schlussrechnungen. Diese sind -realistischerweise- für Anfang 2025 zu erwarten.


In der Marktgemeinderatssitzung am 30.11.2023 wurde beschlossen, dass die Kosten der Verbesserung der bestehenden Entwässerungseinrichtung zu 100 % über Beiträge refinanziert werden sollen. Um die Bürger auf diese sog. Verbesserungsbeiträge vorzubereiten, ergingen Ende Februar 2024 Anhörungsschreiben mit Fragebögen zur Meldung von beitragsrelevanten Änderungen an Grundstücks- und/oder Geschossfläche. Die Rückläufe und Rückfragen zu diesen Schreiben wurden bis einschließlich August abgearbeitet und haben demnach sehr viel mehr Zeit in Anspruch genommen, als bisher angedacht. 

Geplant war die Endabrechnung nach Abschluss der Baumaßnahme im 3. Quartal 2024 zu versenden. Nachdem hierfür aber sowohl der technische als auch der rechtliche Abschluss der Verbesserungsmaßnahme und damit auch der Eingang der Schlussrechnung erforderlich ist, kann die Marktverwaltung eine solche Verbescheidung mit endgültigen Beitragssätzen derzeit nicht vornehmen. Es ergab sich deswegen die Überlegung zur Erhebung von Vorausleistungen. Nach interner Abstimmung wurde von dieser Möglichkeit aus folgenden Gründen abgesehen:

Zunächst einmal muss der Marktgemeinderat eine Verbesserungsbeitragssatzung mit vorläufigen Sätzen beschließen, die zur Bescheiderstellung Anwendung finden. Nach Abschluss der Maßnahme und Neukalkulation der Beitragssätze durch das beauftragte Büro Schneider & Zajontz könnte sich ein anderer endgültiger Beitragssatz ergeben. Das Unverständnis der Eigentümer war schon im Rahmen des Anhörungsschreibens enorm, sodass eine erneute Verwirrung mit verschiedenen Beitragssätzen nicht zuträglich wäre. 

 Auch fehlen von Kreisbaumeister ... (Landratsamt Augsburg) bis dato noch einige Stellungnahmen zur Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereichsflächen, sodass sich auch hier bis zur endgültigen Beitragsschuld noch Verschiebungen ergeben können. 

Abschließend hat uns die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Augsburg darauf hingewiesen, dass eine Erhebung von Vorausleistungen aufgrund vorläufiger Satzung nur vor dem Maßnahmenabschluss möglich ist. Widersprüche, die dazu eingehen, sind dann mit dem Maßnahmenabschluss automatisch stattzugeben, da die Rechtsgrundlage für die Vorausleistungen wegfällt. Sollte der technische und rechtliche Maßnahmenabschluss also in absehbarer Zeit erfolgen, ist eine Verbescheidung mit Vorausleistungen wenig ratsam. 

Aufgrund dieser vorgenannten Unwegsamkeiten hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, die Verbescheidung erst nach tatsächlichem Maßnahmenabschluss mittels genau kalkulierter Beitragssätze durch einmalige „(End-)Bescheide“ erst im Jahr 2025 vorzunehmen. Die Haushaltslage lässt diese Mindereinnahmen im Bereich des Verbesserungsbeitrages in Höhe von 2,5 Millionen € durch Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer sowie Verzögerungen bei diversen Bauprojekten (u. a. Geh- und Radweg Wollbach, Kanalsanierungskonzept) zu.


Die Ausführungen dienen dem Marktgemeinderat zur Information. Auch eine entsprechende Bekanntmachung im Marktboten ist dann geplant. 



Diskussionsverlauf:

Bgm. Uhl erläutert den aktuellen Sachstand sowie den Verlauf der Bauarbeiten im Zuge der Erweiterung der Kläranlage.
Sabrina Streit stellt anhand dem Sachvortrag dem Gremium vor, weshalb ein Versenden der Bescheide noch in diesem Jahr nicht möglich bzw. nur schwierig darstellbar ist.

Das Gremium hält die empfohlene Vorgehensweise der Verwaltung für nachvollziehbar und logisch. Nach Rückfrage seitens des Marktgemeinderates erläutert Frau Streit, dass die Bescheide Anfang 2025, sprich im 1. Quartal, verschickt werden sollen, sofern die entsprechenden Schlussrechnungen dazu eingegangen sind. Die Bürger werden darüber durch eine Mitteilung im Marktboten informiert.

Datenstand vom 21.10.2024 12:58 Uhr