Sachvortrag:
Vom Eingang des Schreibens des Regionalverbandes Donau-Iller vom 02.09.2024 beim Markt Zusmarshausen wurde der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 12.09.2024 unter dem TOP „Verschiedenes“ kurz informiert. Es besteht die Möglichkeit, die vom Regionalverband zur Verfügung gestellten Unterlagen unter dem Download https://www.rvdi.de/regionalplan/beteiligungsverfahren einzusehen. Es war von Herrn Bürgermeister Uhl gebeten worden, evtl. Anregungen, Bemerkungen, Stellungnahmen bis zum 26.09.2024 an das Postfach des Marktes Zusmarshausen zu senden.
Bis zum Versenden dieser Sitzungsvorlage lagen folgende Rückmeldungen vor:
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Unterlagen, die noch am Sitzungstag, 26.09.2024, eingegangen sind, können noch vorgelesen und/oder als Tischvorlage zur Verfügung gestellt werden.
Von der Verwaltung kommen zu den zur Verfügung gestellten Unterlagen des Regionalverbandes Donau-Iller folgende Anregungen:
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Der Marktgemeinderat wird hiermit von den eingegangenen Rückmeldungen informiert. Es kann dann in dieser Sitzung oder in einer der nächsten Sitzungen ein Beschluss dazu gefasst werden. Die Stellungnahme an den Regionalverband Donau-Iller zur Teilfortschreibung Windenergie hat spätestens bis zum 10.11.2024 zu erfolgen (Datum des Eingangs dort).
Es wird noch darauf hingewiesen, dass dieser BV ein Flyer beiliegt zu den angebotenen Informationsveranstaltungen, wie z. B. am 09.10.2024, um 17.00 Uhr in der Turn- und Festhalle Jettingen-Scheppach, Enderlestraße 3, 89343 Jettingen-Scheppach.
Diskussionsverlauf:
Herr ... von der Firma vento ludens GmbH & Co. KG stellt die Firma und das Projekt anhand einer Präsentation vor.
Die Rückfragen des Gremiums beantwortet Herr ... wie folgt.
Die beiden neuen Anlagen liegen komplett im Landkreis Günzburg südlich der Autobahn A8. Die Flächen gehören der Stadt Augsburg. Der von der Stadt Augsburg aufgerufene Pachtzins ist für vento ludens wirtschaftlich realisierbar. Hinsichtlich der Höhe des Pachtzinses möchte Herr Neubauer keine Zahlen nennen.
Die Abstände der beiden neuen Anlage betragen nach Gabelbachergreut ca. 1.400 m, nach Gabelbach ca. 2.000 m und nach Vallried ca. 1.800 m.
Südlich der beiden neu geplanten Anlagen könnten noch 3 bis 4 Anlagen realisiert werden auf dem Grund der Stadt Augsburg sowie Richtung Vallried evtl. nochmals 1 bis 2 Anlagen. Die Abstände zur Bebauung würden sich dann reduzieren. Die Anlagen werden eine Gesamthöhe von 250 m haben. Die bereits bestehenden 8 Anlagen haben 200 m Gesamthöhe.
Die im Regionalplan westlich der beiden neue geplanten Anlagen ausgewiesenen Vorrangflächen gehören den Bayerischen Staatsforsten. Dort werden mit ziemlicher Sicherheit ebenfalls Windkraftanlagen entstehen, jedoch nicht mit der Firma vento ludens als Projektentwickler. Es ist davon auszugehen, dass 90 % der im Regionalplan ausgewiesenen Flächen mit Windrädern bebaut werden. Sollten im Regionalplan die vorgegebenen 1,8 % nicht erreicht werden, können ab 2027 überall im Außenbereich gemäß § 35 BauGB Windanlagen gebaut werden.
Für die Errichtung eines Windrades ist ein Stahlbetonsockel mit einem Durchmesser von ca. 30 Metern erforderlich. Anschließend an das Fundament wird eine geschotterte Fläche von ca. 50 x 30 Metern benötigt als Kranstellfläche. Diese Schotterfläche bleibt dauerhaft bestehen für Reparaturen und Wartungsarbeiten.
Neue Anlagen müssen mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ausgestattet werden. Alle Flugzeuge sind mit einem Transponder ausgestattet, so dass die Nachbeleuchtung nur noch aufleuchtet, wenn sich ein Flugzeug nähert und nicht mehr dauerhaft sichtbar ist.
Die Firma vento ludens zahlt lediglich die Pacht an den Grundstückseigentümer. Eine Entschädigung an die Nutzungsrechtler muss der Grundstückseigentümer an diese als Ausgleich selbst bezahlen.
In vielen Bundesländern existiert ein Gemeindebeteiligungsgesetz, wonach die Gemeinde einen Anteil vom Ertrag erhält. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger möchte dies auch in Bayern durchsetzen.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl wirft ein, dass auch ein Bürgerwindrad möglich wäre. Es muss sich jedoch jemand darum kümmern und eine Genossenschaft gründen.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass der Markt Zusmarshausen bis 10.11.2024 eine Stellungnahme zum Regionalplan Donau-Iller abgeben muss und bittet um Mitteilung, ob es im Gremium hierzu Anregungen gibt. Bislang kam hierzu keine Rückmeldung.
Derzeit gibt es seitens des Gremiums keinen Hinweis, der in die Stellungnahme aufgenommen werden könnte. In der Sitzung vom 17.10.2024 wird es nochmals einen TOP hierzu geben. Am heutigen Tag erfolgt keine Beschlussfassung.