Sachvortrag:
Derzeit werden unter anderem die Anlagen Schulstraße/Moosdreieck, Burg- und Webergasse, Mühlgasse und Zusamstraße straßenausbaubeitragsrechtlich bearbeitet.
Da die Erhebung der Straßenausbaubeiträge gegenüber dem Bürger rechtlich abgeschafft wurde, müssen für diese Straßen noch bis 31.12.2024 fiktive Abrechnungen erstellt werden, um zu vergleichen, ob die Bürger zu viel Vorausleistungen gezahlt und eventuell einen Anspruch haben, wieder Geld vom Markt Zusmarshausen zurückzubekommen. Falls von den Bürgern zu geringe Vorausleistungen eingehoben wurden, haben die Kommunen die Möglichkeit, für die nicht mehr von den Bürgern einzuhebenden Beiträge einen Kostenerstattungsantrag an die Regierung von Schwaben zu stellen und vom Freistaat Bayern eine Kompensation der entgangenen Beiträge zu erhalten.
Im Rahmen der Prüfung ist aufgefallen, dass für die o.g. Straßen jeweils in den Marktgemeinderatssitzungen am 08.05.2012 (TOP 3), 06.10.2016 (TOP 5) und 19.12.2019 (TOP 5) Beschlüsse gefasst wurden, dass der städtebauliche Mehraufwand, der nicht von Seiten der Städtebauförderung mit einem Anteil von 60% getragen wird, durch den Markt Zusmarshausen getragen werden und nicht im Rahmen der Straßenausbaubeitragsabrechnung an die Bürger weiterverrechnet werden soll. Die Beschlüsse liegen der Niederschrift als Anlagenkonvolut 1 bei. In der Gesamtsumme kommt man hier auf einen Anteil von ca. 800.000 Euro, den der Markt für alle genannten Anlagen zugesagt hat, aus seinen eigenen Haushaltsmitteln selbst zu finanzieren. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung.
Diese Beschlussfassungen wurden damals von Seiten der Verwaltung aus Gründen der Gleichbehandlung empfohlen, weil auch der städtebauliche Mehraufwand bei der Wertinger Straße, der Schlossstraße und der Ulmer Straße nicht auf die Bürger umgelegt, sondern durch die eigenen Haushaltsmittel des Marktes Zusmarshausen getragen wurde.
Inzwischen hat sich die Sachlage wie bereits dargestellt dahingehend geändert, dass dieser städtebauliche Mehraufwand, der nicht von der Städtebauförderung getragen wird, nicht mehr von den Bürgern getragen werden müsste, sondern vom Freistaat Bayern kompensiert werden wird.
Wenn die Beschlüsse der Kostentragung des städtebaulichen Mehraufwandes wieder aufgehoben werden würden, würde es daher zu keiner Ungleichbehandlung der Bürger kommen.
Aus Gründen der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, die Beschlüsse vom 08.05.2012, 06.10.2016 und 19.12.2019 aufzuheben und die städtebaulichen Mehrkosten, die nicht von Seiten der Städtebauförderung getragen werden, nicht aus den Haushaltsmitteln des Marktes Zusmarshausen zu tragen.
Diskussionsverlauf:
Auf die Rückfrage aus der Mitte des Gremiums, ob der Markt Zusmarshausen im Umkehrschluss aktiv die Forderung an den Freistaat Bayern stellen muss, teilt SGL ... mit, dass dies der Fall ist, die Frist hierfür läuft bis 31.12.2024. Die Verwaltung wird dies fristgerecht erledigen. Die Anlieger erhalten dann eine Mitteilung, wieviel Vorausleistung und wieviel Straßenausbaubeiträge sie fiktiv hätten bezahlen müssen. Letztendlich kommt es jedoch vermutlich zu keiner Rückzahlung an die Bürger, da diese weniger Vorausleistungen geleistet haben, als vermutlich die Abrechnung ergeben wird.
Auf die Frage, seit wann es diese neue Kostenregelung gibt, teilt SGL ... mit, dass diese Regelung nicht neu ist, allerdings sind die letzten Rechnungen für die Schulstraße erst im August 2024 eingegangen, so dass die Abwicklung erst jetzt erfolgen kann.