Sachvortrag:
In der MGR-Sitzung am 26.09.2024 wurde der Sachstand der Nutzungsrechtewälder hinsichtlich der Windthematik von ... erläutert. Auch wurden die Stellungnahmen der Vertreter der Nutzungsrechtewälder dargelegt. Dabei trat grundsätzlich immer wieder die Frage auf, wie ein Ausgleich an die Nutzungsrechtler erfolgen kann.
Die Diskussion im Gremium ergab, dass die Windenergie auf kommunalen Flächen vorangebracht werden sollte, da ansonsten nur der Staat davon profitiert, nicht aber die Kommune. Eine Möglichkeit, die Nutzungsrechtler zu entschädigen wäre, einen bestimmten Prozentsatz festzusetzen, den diese von der Pachtzahlung als Entschädigung erhalten.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die Nutzungsrechtewälder an den Pachteinnahmen beteiligt werden sollen. Erst wenn dies im Grundsatz geklärt ist, kann die Verwaltung beauftragt werden, weitere Informationen einholen.
Im Markt Zusmarshausen gibt es die Nutzungsrechtewälder Gabelbach, Gabelbachergreut, Steinekirch, Vallried, Wörleschwang und Wollbach.
Öffentliche Nutzungsrechte (Gemeinderecht zu einem Nutzanteil an den noch unverteilten Gemeindebesitzungen) sind in den Bestimmungen der Art. 80 ff Gemeindeordnung geregelt. Nutzungsrecht ist der Oberbegriff für öffentliche Rechte einzelner auf Nutzungen am Gemeindevermögen und an ehemaligen Ortschaftsvermögen. Nutzungsrechte sind keine dinglichen Rechte an belasteten Grundstücken, sondern Rechte gegenüber der Gemeinde. Sie sind bloße Anteilsrechte an den Erträgnissen bestimmter gemeindlicher Grundstücke. Grund und Boden gehören dem Markt Zusmarshausen als Grundstückseigentümer.
Auch in der MGR-Sitzung am 17.10.2024 wurde die Thematik nochmals angesprochen.
Es wurde darum gebeten, in einer der nächsten Sitzungen einen Beschluss zu fassen, wie man bezüglich der Windräder mit den Nutzungsrechtlern umgeht. Es findet derzeit ein regelrechter Run auf Windräder statt. Je mehr Windräder errichtet werden, umso mehr verringert sich die Vergütung. Daher wäre der Markt Zusmarshausen gut beraten, baldmöglichst tätig zu werden. Über einen Entschädigungsprozentsatz für die Nutzungsrechtler sollte bald entschieden werden.
Vorab sollte jedoch beschlossen werden, ob überhaupt eine Entschädigung an die Nutzungsrechtler bezahlt werden soll, dann erst kann über einen bestimmten Prozentsatz entschieden werden.
Diskussionsverlauf:
Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer möchte sich zunächst dagegen verwehren, dass von einer Enteignung der Nutzungsrechtler gesprochen wird. Der Markt Zusmarshausen wurde vom regionalen Planungsverband aufgefordert Vorrangflächen vorzuschlagen. Dort wo eine Windhöffigkeit auftritt, werden wohl auch Windkraftanlagen entstehen. Für das Gremium war immer auch im Vordergrund gestanden, dass die Nutzungsrechtler sowie die übrigen Bürger hiervon partizipieren sollen. Die Pachteinnahmen sind enorm und er plädiert daher für eine Entschädigung.
Ortssprecher Markus Böck führt aus, dass insgesamt 183 Nutzungsrechtler betroffen sind. In Vallried wurde das Nutzungsrecht erstmals 1836 erwähnt mit 22 Nutzungsrechtlern. Bis heute wurde dieses Nutzungsrecht immer wieder weitergegeben an die Nachkommen. Somit handelt es sich vom Prinzip her um einen Generationenvertrag. Seitdem wird der Wald nachhaltig nach dem Waldwirtschaftsplan bewirtschaftet. Dies wird auch kontrolliert. Die Nutzungsrechtler haben nicht nur Vorteile vom Wald, sie bringen als Gegenleistung auch etwas für das Gemeinwohl ein, zahlen Grundsteuer, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie die Forstaufsicht und bauen die Wege selbst. Die Nutzungsrechtler haben in den letzten paar hundert Jahren ihren Beitrag im Wald geleistet und sollten jetzt zumindest eine vernünftige Entschädigung erhalten.
Das Gremium befürwortet eine Entschädigung der Nutzungsrechtler. Es wurde immer diskutiert, dass die Bürger an den Windrädern beteiligt werden sollen. Die Entschädigung für die Nutzungsrechtler stellt ebenfalls eine Art der Beteiligung dar.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass die Nutzungsrechtler für die Verwaltung seit vielen Jahrzehnten ein verlässlicher Partner sind und ein gutes Verhältnis besteht. Die Nutzungsrechtler bieten eine Gewähr dafür, dass er Wald ordnungsgemäß und mit Herzblut bewirtschaftet wird. Ein perfektes Beispiel hierfür ist Steinekirch, dort wurde für die perfekte Bewirtschaftung von Staatsministerin Kaniber der Staatspreis verliehen. Sollte die heutige Entscheidung so ausgehen, dass keine Entschädigung bezahlt wird, wäre die gute Zusammenarbeit gefährdet.
Aus der Mitte des Gremiums kommt die Bitte, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass das Wort „Prozentsatz“ ausgetauscht wird durch das Wort „Entschädigungswert“. Somit ist man zu einem späteren Zeitpunkt frei, sich auf einen jährlichen Zahlbetrag oder einen Prozentsatz zu einigen.