Städtebauförderung Bedarfsanmeldung 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  104. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 104. Sitzung des Marktgemeinderates 19.11.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt im Rahmen der Bedarfsanmeldung für die Städtebauförderung folgende Mittel anzumelden:

Ausbau Kapellenstraße                                                1.000.000€
Machbarkeitsstudie Neue Mitte                                           100.000€
Kommunales Förderprogramm (Kleinmaßnahmen)                     25.000€
Sanierungsbetreuung                                                     10.000€

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die Bedarfsanmeldung für die geplanten Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung muss in jedem Jahr neu erfolgen. Hierzu wird von der Verwaltung folgendes empfohlen.

Ausbau Kapellenstraße                                        1.000.000€
Machbarkeitsstudie Neue Mitte                                   100.000€
Kommunales Förderprogramm (Kleinmaßnahmen)                     25.000€
Sanierungsbetreuung                                                     10.000€


Diskussionsverlauf:

MR Hubert Kraus möchte wissen, ob der Kanal in der Kapellenstraße komplett erneuert werden muss oder ob dieser auch nur saniert werden kann. 

SGL ... antwortet, dass der Kanal teilweise in der offenen Bauweise erneuert werden muss und größtenteils noch rechteckige Schächte vorhanden sind. Diese Schächte und der gesamte Kanal sollen ausgetauscht werden. Die Wasserleitung ist ebenfalls 50-60 Jahr alt und gehört erneuert. Da die Straße sowieso aufgerissen wird, macht es Sinn das Komplettpaket umzusetzen. Wenn die Nahwärmeversorgung umgesetzt wird, durch die Firma Kranzfelder, dann muss die Straße selbstverständlich wieder asphaltiert werden. 

MR Dr. Susanne Hippeli bemängelt, dass sich auf Ihrer Ausfertigung die angesprochene Kapellenstraße nicht befindet. 

SGL ... antwortet Frau Dr. Susanne Hippeli, dass der Ausbau der Kapellenstraße nachgetragen wurde. Es wurde bezüglich der Kapellenstraße, noch Rücksprache mit der Städtebauförderung gehalten. Als der Sachvortrag an die Gemeinderatsmitglieder verschickt wurde, war noch keine Rückmeldung durch die Städtebauförderung erfolgt. Laut der Mitarbeiterin der Städtebauförderung, müssen die Kosten für die Kapellenstraße angegeben werden, sonst ist keine Förderung möglich. Bei den Kosten von 1.000.000 € handelt es sich um eine Kostenschätzung. Anschließend wird es eine Planung mit einer Kostenberechnung geben. Danach können die zuwendungsfähigen Kosten, durch das Ingenieurbüro ermittelt werden. Bei der Städtebauförderung wird der Gesamtrahmen angegeben. Gefördert wird jedoch nur die städtebauliche Aufwertung. Im ISEK wurde benannt, dass der Gehweg der Kapellenstraße städtebaulich aufgewertet werden soll mit einem Betonpflaster. Die Straße soll asphaltiert werden und Pflanzenflächen sollen angeordnet werden. Diese Aufwertungen werden gefördert, weshalb ein Antrag bei der Städtebauförderung gestellt werden muss.  

MR Michael Tartsch möchte wissen, welchen Bereich die Machbarkeitsstudie Neue Mitte betrifft. 

SGL ... antwortet Herrn Michael Tartsch, dass das Projekt Neue Mitte das Rathaus, den alten Pfarrhof und das Grundstück Marktplatz 9 betrifft. Das Sanierungsgebiet umfasst die Augsburger Straße bis zur Rothbrücke und bis zum Richtstattweg. Die Kapellenstraße befindet sich im Sanierungsgebiet. Deshalb kann diese durch die Städtebauförderung gefördert werden. Es handelt sich bei der Kapellenstraße und der Neuen Mitte um zwei separate Projekte. 

Datenstand vom 03.02.2025 10:37 Uhr