Bauleitplanung Markt Welden 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Haldenloh III" Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  104. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 104. Sitzung des Marktgemeinderates 19.11.2024 ö 8

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB Kenntnis von der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ des Marktes Welden.
Es bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 16.10.2024 informiert das Ingenieurbüro Arnold Consult aus Kissing den Markt Zusmarshausen über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ des Marktes Welden und bittet um Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) am 23.10.2024 per Mail zu.
Von den internen Stellen wurden keine Einwände oder Bedenken gegen das Vorhaben des Marktes Welden geäußert.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Haldenloh III“ liegt am nordöstlichen Randbereich des Hauptortes Welden innerhalb des Gewerbegebietes „Haldenloh III“ in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Gewerbegebieten „Haldenloh I“ und „Haldenloh II“ und umfasst eine Fläche von ca. 0,2 ha.
  
Mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 36 „Haldenloh III“ und der 1. Änderung des Bebauungsplanes hat der Markt Welden bereits Planungsrecht für eine gewerbliche Entwicklung auf Flächen am nordöstlichen Rand der Ortslage Welden geschaffen. Basierend auf den Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplans incl. der 1. Änderung wurden in den letzten Jahren auch einige gewerblich genutzte Gebäude/Betriebsflächen und die zugehörigen Erschließungs- und Grünstrukturen in diesem Bereich von Welden realisiert. 
Nun beabsichtigt der Eigentümer der Grundstücke Fl. Nrn. 1809/6 und 1812/10 Gmkg. Welden die Errichtung einer Waschanlage. Die eher ungünstige Grundstückssituation im südwestlichen Teil des bestehenden Bebauungsplans soll hierfür teilweise neu geordnet und zugeschnitten werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung dieser Planungsabsichten muss der rechtverbindliche Bebauungsplan „Haldenloh III“ einschließlich der ebenfalls rechtsverbindlichen 1. Änderung für diesen Bereich entsprechend geändert werden. 

Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Haldenloh III“ des Marktes Welden beeinträchtigt werden. 

Datenstand vom 03.02.2025 10:37 Uhr