Bauleitplanung Markt Jettingen-Scheppach
Aufstellung des Bebauungsplanes "Oberfeld II", Ortsteil Freihalden
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
106. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.12.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberfeld II“ Ortsteil Freihalden des Marktes Jettingen-Scheppach.
Es bestehen keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Kurzbericht
Mit Mail vom 28.11.2024 informiert das Ingenieurbüro Arnold Consult über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberfeld II“ OT Freihalden des Marktes Jettingen-Scheppach im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen.
Die Unterlagen gingen mit Mail vom 29.11.2024 den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) zu.
Von den internen Stellen wurden keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberfeld II“, OT Freihalden des Marktes Jettingen-Scheppach vorgebracht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberfeld II“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dringend benötigte Wohnbauflächen geschaffen werden. Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand der Ortslage Freihalden. Das gesamte Areal umfasst eine Fläche von etwa 2,92 ha.
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht von der Bauleitplanung des Marktes Jettingen-Scheppach beeinträchtigt werden.
Datenstand vom 03.02.2025 11:55 Uhr