Zuschussantrag SV Wörleschwang
Errichtung einer Photovoltaikanlage
Daten angezeigt aus Sitzung:
085. Sitzung des Marktgemeinderates, 20.02.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der SV Wörleschwang erhält einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € für die Errichtung/Installation einer Photovoltaikanlage, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Kurzbericht
Sachvortrag:
Der SV Wörleschwang bittet mit Antrag vom 08.01.2024 um einen Zuschuss für die Errichtung/Installation einer Photovoltaikanlage nach der Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.10.2021. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 20.000, - €.
In der beschlossenen Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.10.2021 sind unter Punkt 12.1 die investiven Baumaßnahmen wie zum Beispiel ein Neubau, eine Erweiterung sowie große Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden und dergleichen aufgeführt.
Nachdem die nachgewiesenen reinen Baukosten als Berechnungsgrundlage dienen, sind die Eigenleistungen sowie die Vorsteuerabzugsberechtigung zu prüfen.
Gesamtkosten
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20.000,00 €
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./. Eigenleistung
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-- €
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20.000,00 €
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./. Vorsteuerabzugsberechtigung
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-- €
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zugrunde zu legende Kosten
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20.000,00 €
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Infolgedessen errechnet sich ein Förderbetrag in Höhe von 3.000,00 € (15% der zugrunde zu legenden Kosten).
Datenstand vom 22.03.2024 10:10 Uhr