Daten angezeigt aus Sitzung:
87. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.03.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der im Sachvortrag genannten Deckung der über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben der laufenden Nummern 1 bis 18 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Kurzbericht
Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c der Geschäftsordnung des Marktes Zusmarshausen entscheidet grundsätzlich der Bürgermeister über die außer- und überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 10.000 € im Einzelfall. Die außer- und überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 30.000 € bzw. 60.000 € im Einzelfall sind vom Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen, in beiden Fällen maximal bis zu einem Höchstbetrag von 120.000 € (§ 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a Spiegelstrich 3 der Geschäftsordnung des Marktes Zusmarshausen). Darüberhinausgehende außer- und überplanmäßigen Ausgaben sind vom Marktgemeinderat zu beschließen.
Aufgrund dessen sind die nachfolgenden außer- und überplanmäßigen Ausgaben entsprechend zu behandeln. Entsprechende Deckungsmittel waren in allen Fällen vorhanden.
lfd. Nr.
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Haushalts- stelle
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Text
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Ansatz
in €
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Jahresrechnungs-ergebnis in €
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Mittelbereit-stellung
in €
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üpl./
apl.
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1
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0.3009.6317
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Sonstige allgemeine kulturelle Angelegen-heiten Kulturkreis, Veranstaltung, Schloßfest 2023
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40.000
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75.271,81
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40.000,00
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 0.3009.1771 (Sonstige allgemeine kulturelle Angelegenheiten Kulturkreis; Spenden für lfd. Zwecke von privaten Unternehmen).
Die Ausgaben beim Schloßfest waren deutlich höher als geplant, allerdings konnten bereits vorab im Bereich des Sponsorings deutliche Mehreinnahmen als eingeplant erwirtschaftet werden.
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2
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0.4641.4140
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Kindertagesstätte ZuS – Zwischen Wald und See; Entgelte für tariflich Beschäftigte“
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985.000
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1.006.621,76
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21.621,76
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 4000.
Im Bereich des Kindergartens konnten die Entgelte aufgrund einiger Ausfallzeiten (z. B. Mutterschutz, Krankheit oder Kündigungen) nur schwierig kalkuliert werden. Zudem liefen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch die Tarifverhandlungen, bei denen noch kein Ergebnis absehbar war. Somit konnte im Bereich der Gehälter nicht verlässlich geplant werden.
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3
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0.4643.4140
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Kindergarten Gabelbach; Entgelte für tariflich Beschäftigte
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360.000
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373.732,01
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13.732,01
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 4000.
Im Bereich des Kindergartens konnten die Entgelte aufgrund einiger Ausfallzeiten (z. B. Mutterschutz, Krankheit oder Kündigungen) nur schwierig kalkuliert werden. Zudem liefen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch die Tarifverhandlungen, bei denen noch kein Ergebnis absehbar war. Somit konnte im Bereich der Gehälter nicht verlässlich geplant werden.
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4
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0.4644.4140
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Kindergarten Streit-heim; Entgelte für tariflich Beschäftigte
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145.000
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191.921,62
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46.921,62
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 4000.
Im Bereich des Kindergartens konnten die Entgelte aufgrund einiger Ausfallzeiten (z. B. Mutterschutz, Krankheit oder Kündigungen) nur schwierig kalkuliert werden. Zudem liefen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch die Tarifverhandlungen, bei denen noch kein Ergebnis absehbar war. Somit konnte im Bereich der Gehälter nicht verlässlich geplant werden.
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5
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0.4644.4440
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Kindergarten Streit-heim; Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung „Tariflich Beschäftigte“
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30.500
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41.469,88
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10.969,88
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 4000.
Die überplanmäßigen Ausgaben bei den Beiträgen für die Sozialversicherung resultieren aus den höheren Entgelten (HHSt. 0.4644.4440), da diese anteilig davon entrichtet werden müssen.
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6
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0.4645.4140
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Kindergarten Obstgarten; Entgelte für tariflich Beschäftigte
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320.000
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355.038,32
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35.038,32
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 4000.
Im Bereich des Kindergartens konnten die Entgelte aufgrund einiger Ausfallzeiten (z. B. Mutterschutz, Krankheit oder Kündigungen) nur schwierig kalkuliert werden. Zudem liefen zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung noch die Tarifverhandlungen, bei denen noch kein Ergebnis absehbar war. Somit konnte im Bereich der Gehälter nicht verlässlich geplant werden.
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7
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0.4649.7008
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Tageseinrichtung für Kinder; Betriebs-kostenförderung nach dem BayKiBiG, Träger auswärtiger Einrichtungen
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51.300
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71.363,48
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20.063,48
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üpl.
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Die Deckung erfolgte über Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 0.4645.1714 (Kindergarten Obstgarten; Zuweisungen für lfd. Zwecke, Betriebskostenförderung).
Die genauen Zahlen aus den Bescheiden stehen regelmäßig erst im Laufe des Bewilligungsjahres fest. Eine Schätzung kann daher im Voraus nur ungenau erfolgen.
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8
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0.6300.5165
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Gemeindestraßen; Unterhalt: Grün-anlagen u. ä.
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72.000
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108.847,77
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36.847,77
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 5000.
Das Überziehen der Haushaltsmittel resultiert aus dem hohen Maß an Sturmschäden, die im Jahr 2023 entstanden sind, sowie durch Preiserhöhungen bei der Grünflächenpflege. Des Weiteren wurde bei der Grünpflege von gemeindlichen Grundstücken die Ausführung umgestellt. Die Flächen, die zum Teil gemulcht wurden, wurden zu der Förderung der Biodiversität im Jahr 2023 gemäht und das Mähgut wurde abgefahren.
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9
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0.7000.5158
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Abwasserbeseitigung; Unterhalt: Klär-anlagen, u. a. Klär-schlammentsorgung u. -behandlung
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140.000
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180.440,37
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40.440,37
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 5000.
Die zu entwässernde und zu entsorgende Klärschlammmenge lag aufgrund der Komplettentleerung des Schlammstapelbehälters im Zuge der Erweiterung Kläranlage höher als zum Haushaltsansatz kalkuliert wurde. Außerdem ist es aufgrund von Preissteigerungen im Jahr 2023 um bis zu 100 % bei Phosphatfällmittel (3 x 24 Tonnen wurden bezogen, Preis 2022 lag bei 145,- €/t Netto, Preis 2023 lag bei bis zu 289,- €/t Netto) zu einer Überziehung gekommen. Des Weiteren gab es einen Mehrverbrauch und dadurch Mehrausgaben an Flockungshilfsmitteln bei der Klärschlammentwässerung durch die im Sommer in Betrieb genommene stationäre Klärschlammentwässerung als zum Haushaltsansatz kalkuliert.
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10
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0.7200.6410
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Abfallbeseitigung; Umsatzsteuer und dgl.
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0
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14.939,62
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14.939,62
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apl.
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Die Deckung erfolgt über die allgemeine Deckungsreserve (Haushaltsstelle. 0.9141.8500).
Für einen Teil der Abfallbeseitigung musste rückwirkend Umsatzsteuer abgeführt werden, dies war bisher nicht bekannt.
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11
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0.8151.5000
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Wasserversorgung; Gebäude- und Grundstücksunterhalt
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21.000
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35.460,18
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14.460,18
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 5000.
Im Jahr 2023 sind viele außerplanmäßige Reparaturen angefallen. So, z.B. ein Rohrbruch im Hochbehälter Zusmarshausen, ein Potentialausgleichsfehler am Tiefbrunnen in Wollbach, die Brunnensteuerungen im Tiefbrunnen Gabelbach und im Tiefbrunnen 2 Zusmarshausen sind ausgefallen und mussten erneuert werden. Außerdem war ein Frequenzumrichter im Tiefbrunnen Wollbach defekt, die Richtfunkantenne am Hochbehälter Wörleschwang war defekt und wurde durch GSM ersetzt. Des Weiteren wurde das Kupferdach am Tiefbrunnen 1 Zusmarshausen gestohlen und musste erneuert werden. Das Dach am Hochbehälter Gabelbach wies zudem Undichtigkeiten auf.
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12
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0.8151.5441
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Wasserversorgung; Strombezugskosten
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90.000
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109.654,46
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19.654,46
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 5441.
Aufgrund des neu abgeschlossenen Stromliefervertrages sowie der gesetzlichen Strompreisbremse waren die Ansätze bei den Stromkosten nur schwierig zu kalkulieren. Zudem mussten für das Vorjahr fast 7.000 € nachgezahlt werden, diese Kosten konnten bei der Haushaltserstellung nicht mehr berücksichtigt werden, da entsprechende Abrechnungen bis Ende März eingingen.
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13
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0.8151.6800
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Wasserversorgung; Abschreibungen auf Anschaffungs- und Herstellungskosten
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102.300
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116.421,66
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14.121,66
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über die Haushaltsstelle 0.9151.2700 (Kalkulatorische Einnahmen; Abschreibungen auf Anschaffungs- und Herstellungskosten).
Das Anlageverzeichnis über die Durchbuchung der Abschreibungen wird regelmäßig erst im Laufe des Jahres fertiggestellt. Eine Schätzung im Voraus kann daher nur mit groben Planwerten erfolgen.
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14
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1.6346.9500
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Ausbau Holderweg; Tiefbaumaßnahmen
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180.000
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302.120,39
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122.120,39
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üpl.
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Die Deckung erfolgt zum einen über entsprechende Mehreinnahmen in Höhe von 79.957,81 € bei der entsprechenden Beitragshaushaltsstelle für den Holderweg (HH-Stelle 1.6346.3590; Ausbau Holderweg, Tiefbaumaßnahmen) sowie über nicht benötigte Baukosten in Höhe von 42.162,58 € beim Geh- und Radweg von der St 2027 bis zur Straße im Zusamtal (HH-Stelle 1.6313.9500). Diese Baukosten mussten dagegen wieder im Haushalt 2024 neu angesetzt werden.
Der Haushaltsplan 2023 wurde bereits am 30.03.2023 vom MGR beschlossen. Aufgrund der Grundstücksverhandlungen wurde die Entwurfsplanung inkl. der Kostenberechnung erst am 28.04.2023 der Verwaltung zugestellt. Grundlage für den Haushaltsansatz war eine Kostenannahme. Da noch nicht klar war welche Variante zum Zuge kommt, waren die Kosten zum Stichtag der Haushaltsverabschiedung noch nicht klar. Aufgrund der Dringlichkeit, wegen der Frist zur Abrechnung der Ersterschließung, wurde der Auftrag ausgeführt und die HH-Stellen mit den Ziffern 14, 17 und 18 überplanmäßig überzogen.
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15
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1.6482.9500
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Bahnbrücke Gabel-bachergreut; Tiefbaumaßnahmen, Fünffeldbrücke, Planung Neubau u. Abbruch
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0
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33.175,89
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33.175,89
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über die Haushaltsstelle 1.6326.9500 (BG Steinekirch; Tiefbaumaßnahmen).
Bezüglich der Schlussrechnung „Neubau Bahnbrücke“ ist es aufgrund von Unstimmigkeiten zu erheblichen Verzögerungen gekommen. Im November 2023 erfolgte hierzu eine Einigung. Es wurde bereits 2023 der ausstehende Bürgschaftsbetrag i.H.v. 88.656,28€ ausbezahlt. Mit diesen Kosten wurde von der Bauverwaltung erst im Jahr 2024 gerechnet. Hierzu war ein entsprechender Haushaltsansatz im Haushalt 2024 vorgesehen.
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16
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1.6495.9354
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Bauhof der Tiefbau-verwaltung; Erwerb von beweglichen Sachen des Anlage-vermögens, Neube-schaffung Holder
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0
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115.579,04
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120.000,00
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apl.
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Die Deckung erfolgt über die Haushaltsstelle 1.6901.9581 (Wasserläufe, Wasserbau; Sonstige Tiefbaumaßnahme, Regenrückhaltebecken/Fremdw. Wollbach).
Für den Holder war im Haushalt 2023 die Anschaffung eines Leasinggerätes unter der Haushaltsstelle 0.6495.5340 vorgesehen. In der MGR-Sitzung am 20.07.2023 wurde allerdings ein Neukauf des Holders beschlossen, wofür keine Mittel vorgesehen waren und daher eine außerplanmäßige Ausgabe zustande kam.
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17
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1.7000.9509
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Abwasserbeseitigung; Tiefbaumaßnahme, Ausbau Holderweg
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110.000
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164.544,64
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54.544,64
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über nicht verbrauchte Mittel in Höhe von 54.544,64 € bei der Haushaltsstelle 1.7000.9581 (Abwasserbeseitigung; Sonstige Tiefbaumaßnahme, Kanalsanierungskonzept). Diese Kosten mussten dagegen wieder im Haushalt 2024 neu angesetzt werden.
Begründung siehe laufende Nr. 14
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18
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1.8151.9509
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Wasserversorgung; Tiefbaumaßnahme, Ausbau Holderweg
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67.500
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117.336,79
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49.836,79
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üpl.
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Die Deckung erfolgt über nicht verbrauchte Mittel in Höhe von 49.836,79 € bei der Haushaltsstelle 1.8151.9502 (Wasserversorgung; Tiefbaumaßnahme, Lückenschluss St2027). Diese Kosten mussten dagegen wieder im Haushalt 2024 neu angesetzt werden.
Begründung siehe laufende Nr. 14
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Datenstand vom 25.04.2024 13:41 Uhr