Sachvortrag:
Der Haushalt wurde in diesem Jahr erstmals zusammen mit einer neu gebildeten Arbeitsgruppe „Haushalt und Finanzen“ erarbeitet. Dabei fanden folgende Sitzungen statt:
- Auftaktgespräch am 02.10.2023
- Einzelpläne 6-8 Verwaltungshaushalt am 26.10.2023
- Einzelplan 4 Verwaltungshaushalt am 07.11.2023
- Einzelplan 4 Verwaltungshaushalt mit den Kindergarten-Leitungen am 28.11.2023
- Vorbesprechung Grobentwurf Verwaltungshaushalt am 11.01.2024
- Vorstellung Investitionsprogramm am 01.02.2024
- Grundstücksangelegenheiten und Rückfragen Investitionsprogramm am 29.02.2024
Im Gesamtentwurf sind sämtliche Änderungen bzw. Ergebnisse aus den Sitzungen mit der Arbeitsgruppe bereits enthalten. In der Zwischenzeit mussten bei verschiedenen Haushaltsstellen noch Anpassungen aufgrund neuer Erkenntnisse vorgenommen werden. Bei vereinzelten Haushaltsstellen konnte bisher noch kein genauer Ansatz ermittelt werden, da teilweise noch Rückmeldungen weiterer Stellen ausstehen. Dabei handelt es sich allerdings um maximal etwa 20 Haushaltsstellen, sodass dabei mit keinen gravierenden Änderungen mehr zu rechnen ist.
Wichtigste Änderung, gerade im Vergleich zur Vorbesprechung des Verwaltungshaushaltes, ist die Erhöhung des Ansatzes bei der Gewerbesteuer (HHSt. 0.9000.0030) auf 11,5 Mio. € im Haushaltsjahr 2024 sowie die entsprechende Anpassung in den Finanzplanjahren. Diese Korrektur resultiert aus der Anpassung der Vorauszahlungen sowie einer Nachveranlagung für das Jahr 2022 eines örtlichen Gewerbebetriebes. Dementsprechend konnte auch die Zuführung an den Vermögenshaushalt deutlich angepasst werden. Diese beträgt nun knapp 5,2 Mio. € anstatt im Vergleich zur Vorbesprechung ca. 750.000 €.
Nachdem in diesem Jahr das Investitionsprogramm nicht im Bauausschuss vorberaten wurde, sondern die Arbeitsgruppe sich damit befasst hat, erging der Auftrag an die Mitglieder des Arbeitskreises, das Investitionsprogramm in den Fraktionssitzungen durchzusprechen und etwaige Ergebnisse/Anregungen bereits vorab mitzuteilen.
Bis 29.02.2024 gingen bei der Verwaltung Rückmeldungen der Fraktion der Freien Wähler ein, diese Fragen konnten in der AK-Sitzung am 29.02.2024 geklärt und aufgearbeitet werden. Weitere Rückmeldungen gingen bisher nicht ein.
Die allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2023 voraussichtlich einen Stand i. H. v. ca. 5,1 Mio. € auf, da zum Jahresausgleich 2023 etwa 350.000 € der Rücklage zugeführt werden müssen.
Der aktuelle Schuldenstand beläuft sich zum 31.12.2023 auf 399.690,30 €, da die im Haushaltsplan 2023 veranschlagte Kreditaufnahme i. H. v. 2 Mio. € nicht benötigt wurde.
Im Haushaltsjahr 2024 ist derzeit ein Überschuss i. H. v. 4.029.700 € vorhanden, der komplett der allgemeinen Rücklage zugeführt werden kann. Das Ergebnis ist allerdings noch abhängig von Einzelbeschlüssen, welche die Grundstücksangelegenheiten betreffen. Aufgrund des aktuellen Überschusses wird auch kein Beschluss über die Deckung eines Defizites benötigt. Die Rücklage würde zum 31.12.2024 einen voraussichtlichen Stand i. H. v. knapp 9 Mio. € aufweisen.
In den Finanzplanjahren sind Rücklagenentnahmen von Seiten der Verwaltung i. H. v. 476.900 für 2025, 4.681.600 € für 2026 und 1.456.600 € für 2027 vorgesehen. Die Rücklage würde damit zum Ende des Finanzplanjahres 2027 einen Stand i. H. v. 3 Mio. € aufweisen.
Die Verabschiedung des Haushalts 2024 sowie der mittelfristigen Finanzplanung soll dann in der MGR-Sitzung am 26. März 2024 erfolgen.
Diskussionsverlauf:
Stv. Kämmerer … erläutert den Gesamtentwurf des Haushaltes 2024 anhand dem Einzelplan.
Zu Haushaltsstelle 1.4648.9401 führt SGL … aus, dass 2024 eine Umsetzung des Projekts nicht erfolgen kann, da es dafür überhaupt noch keine konkreten Planungen gibt. Zumal eine Sanierung während des laufenden Betriebs nicht erfolgen kann und eine Interimslösung derzeit nicht zur Verfügung steht.
Der Bau der Fitnessinsel (Haushaltsstelle 1.5600.9401) ist im Haushalt 2024 berücksichtigt und soll daher auch umgesetzt werden. SGL … führt diesbezüglich auch aus, dass die Fitnessinsel nicht von einer Planung/Machbarkeitsstudie für den zu errichtenden Fischpass und die Flutmulde betroffen wäre, dies wurde bei der Standortwahl bereits berücksichtigt.
Bei der Haushaltsstelle 1.6305.9500 ist in der Finanzplanung für 2027 ein Ansatz in Höhe von 180.000 € berücksichtigt, so SGL …. Man möchte vorerst die Entwicklung im Gewerbegebiet abwarten, bevor man den Wendehammer dort baut. In der Arbeitsgruppe hat man sich zudem verständigt, den noch zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz zu streichen.
Die Haushaltsstelle 1.6305.9502 wurde bereits in der Arbeitsgruppe thematisiert. Von der Bürgerliste ging nun die Anmerkung ein, dass man dazu einen Grundsatzbeschluss fassen sollte, ob diese Straße tatsächlich notwendig ist. Bgm. Bernhard Uhl merkt dazu an, dass aus seiner Sicht keine Veranlassung für einen Beschluss notwendig ist. Sollte ein Projekt im Gewerbegebiet entstehen, müsse man sich zwangsläufig dazu Gedanken machen.
Zu Haushaltsstelle 1.6318.9500 führt SGL … aus, dass eine mittlere Kostenschätzung aus ähnlichen Projekten bei knapp 48.000 € lag. Daher ist der Ansatz in Höhe von 50.000 € auch gerechtfertigt.
Bei der Bahnbrücke Gabelbachergreut (Haushaltsstelle 1.6482.9500) stehen noch Vermessungskosten für die Brücke sowie die Straße aus, so SGL …. Weiterhin ist die Leistungsphase 9 des Ingenieurbüros noch nicht abgerechnet und ein Graben an der Südseite muss noch ertüchtigt werden. Zudem müssen noch 80.000 € als Anteil für eine Kabelverlegung an die Deutsche Bahn entrichtet werden, da diese in Vorleistung gegangen ist.
Der Hochwasserschutz in Gabelbach (Haushaltsstelle 1.6901.9585) wird in der nächsten MGR-Sitzung am 14.03. mit einem TOP thematisiert. Dort wird auch ein neues Konzept vorgestellt, wofür auch entsprechende Mittel in der Finanzplanung berücksichtigt sind, unabhängig davon welche Variante dann zur Umsetzung kommt.
Zu Haushaltsstelle 1.7691.9402 wird von Seiten der Bürgerliste angeregt, Herrn … einzuladen, um seine Fachmeinung einzuholen, inwiefern das Gebäude erhalten werden kann.
Bgm. Uhl erläutert, dass man ihn gerne zum Termin am 14.04. einladen kann. Der Grundsatzbeschluss wurde für eine Sanierung getroffen. Damit sind die verantwortlichen Personen nicht mehr einverstanden. Es ist allerdings der Wunsch, dass wenn ein Neubau entstehen sollte, dieser auch ein ähnliches äußerliches Erscheinungsbild haben sollte.
SGL … weist bei Haushaltsstelle 1.7691.9405 darauf hin, dass die Kosten für den Maibaumplatz in Höhe von 30.000 € für 2024 vorgesehen sind. Mit den Bürgern aus Steinekirch muss noch abgeklärt, was sie sich genau dort vorgestellt haben.
Bgm. Uhl ist der Meinung, dass dieser Posten im Haushalt dieses Jahr enthalten sein sollte.
Zur Haushaltstelle 1.7691.9406 wird erläutert, dass Planungskosten für eine Veranstaltungshalle und dergl. für 2024 in Höhe von 30.000 € im Haushalt berücksichtigt sind.
Für den Tiefbrunnen III (Haushaltsstelle 1.8151.9513) sind ausreichend Haushaltsmittel für die Standortsuche zur Verfügung, so SGL …. Ein Vorziehen der Maßnahme auf 2025 ist nicht möglich, da Genehmigung und Planung für einen Brunnen einige Jahre dauern.
Die Sanierung der Dachgeschosswohnung (Haushaltsstelle 1.8801.9404) in der Sozialstation ist nicht als Angebot für Obdachlose gedacht, so SGL …. Für Obdachlose wird aktuell im ehemaligen Radhaus, Wertinger Str. 12, Räume des Obergeschosses hergerichtet.
Bgm. Uhl verweist zudem auf einen Beschluss aus dem BUE. Dort wurde festgehalten, dass die Wohnung in der Sozialstation nicht für Obdachlose vorgesehen werden soll.
Auf Anregung von 3. Bgm. Christian Weldishofer sollen für das Feuerwehrhaus in Vallried die Baukosten von 2026 auf 2025 vorgezogen werden. Damit besteht seitens des Gremiums Einverständnis.
MR Hafner-Eichner bittet darum, für die drei Beauftragten aus dem Marktgemeinderat (Jugendbeauftragter, Behinderten- und Inklusionsbeauftragter, Seniorenbeauftragter) ein Gesamtbudget in Höhe von 3.000 € zur Verfügung zu stellen. Von Seiten des Gremiums gibt es diesbezüglich keine Einwände. Eine entsprechende Haushaltsstelle wird dafür vorgesehen.
Bgm. Uhl weist darauf hin, dass Änderungen, die den Haushalt betreffen, zeitnah mitgeteilt werden, damit diese frühzeitig eingearbeitet werden können, um den Haushalt am 26. März 2024 beschließen zu können.