Sachvortrag:
Die Ergebnisse der Brückenprüfung wurden in der MGR Sitzung am 15.09.2016 behandelt. Der damals einstimmige Beschluss lautete u.a.:
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Sperrpausen und Kreuzungsvereinbarungen zu schließen. Die Verwaltung wird beauftragt, Planungsleistungen für die Sicherung bzw. Verlegung von Telekommunikationsanlagen zu vergeben.
In der MGR-Sitzung am 09.03.2017 wurden die Bürgerbriefe, die Ergebnisse der Bürgerversammlung und die weitere Vorgehensweise nochmals behandelt.
Der damalige Beschluss lautete u.a.:
Der MGR stimmt dem vorgestellten Terminplan und dem Zeitverzug zu. Dementsprechende Sperrpausen im Herbst 2019 und im Frühjahr 2020 sind zu vereinbaren. Der Baubeginn hat im Frühjahr 2019 zu erfolgen.
Hr. Bgm. Uhl begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Hr. … vom IB SWECO.
Hr. Wunderer geht zunächst auf die wesentlichen Punkte der Kreuzungsvereinbarung ein und erläutert im Anschluss die aktualisierte Kostenberechnung.
Ferner geht Herr … noch auf die Notwendigkeit der Beauftragung des Bauüberwachers der Bahn ein. Dieser dient als Schnittstelle zu den einzelnen Fachabteilungen der DB-Netz AG.
Auf Grund der Tatsache, dass der Entwurf und die damit verbundene Kostenberechnung im Jahr 2011 erstellt wurde, sind die Kosten auf den beabsichtigten Ausführungszeitraum im Jahr 2019 / 2020 entsprechend anzupassen.
Auf Grund der Unterbrechung der Planung zwischen der Entwurfsplanung im Jahr 2011 und den weiteren LP 5-9 ab dem Jahr 2018 und der in der Zwischenzeit erfolgten Aktualisierung der HOAI, wird der Ingenieurvertrag entsprechend der aktuellen Fassung angepasst.
Diskussionsverlauf:
Hr. … erklärt, dass dieser Vertrag nicht aufgrund des Verhandlungsgeschicks der Vertragspartner, sondern aufgrund gesetzlicher Vorschriften entstanden ist. Die Bestimmung zum Vorteilsausgleich gilt in beide Richtungen, also auch dann, wenn die Bahn eine Überführung baut, ist der Straßenbaulastträger entsprechend zu beteiligen.
MR Sapper erkundigt sich nach der Notwendigkeit eines Bauüberwachers. Daraufhin erläutert Hr. …., dass diese Person als Schnittstelle zwischen der Bauabwicklung und der Anlagenverantwortlichen der DB Netz zu sehen ist. Es ist zwingend ein Verantwortlicher für diese Leistung vorzusehen. Unter anderem werden durch diese Person die Sperrpausen koordiniert und Streckenabschnitte wieder freigegeben. Er ist während der gesamten Bauzeit unabdingbar. Dabei handelt es sich um keinen Mitarbeiter der Deutschen Bahn (DB), sondern einen Externen. Die Kosten dieser Position belaufen sich vorläufig auf 60.000 Euro (inkl. Antragskosten für Sperrpausen, etc.), hängen aber auch von den Anforderungen der DB ab. Sollte durch frühzeitige Freigabe von Bahngleisen etwas passieren, wäre hier auch eine Haftbarmachung denkbar.
Weiter erklärt Hr. …
, dass in die Herstellkosten der Bahnbrücke bereits Sicherheiten und Kostensteigerungen aufgrund des anhaltenden Baubooms einkalkuliert wurden. Eine verbindliche Aussage ist allerdings aus seiner Sicht nicht machbar, da oftmals nur wenige oder ein einzelnes Angebot bei Ausschreibung eingehen. Dennoch ist die derzeitige Kostenentwicklung berücksichtigt worden.
Als Grundlage für die Ermittlung der Förderhöhe von 800.000 Euro dienten zunächst die gesamten Herstellkosten. Davon in Abzug gebracht wurden die voraussichtlich nicht förderfähigen Kosten und sodann werden von der Restsumme 50 % als Förderung angesetzt. Dennoch ist der zeitliche Ablauf so, dass zum jetzigen Zeitpunkt der Abschluss der Kreuzungsvereinbarung ansteht. Sodann wird der Förderantrag gestellt (bis Juni sollte dieser gestellt sein) und parallel hierzu die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet werden, sodass die Ausschreibung im Herbst stattfinden kann und einer Vergabe Ende des Jahres mit Baubeginn März 2019 nichts mehr im Weg steht.