Beschlussfassung über die mittelfristige Finanzplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  71. Sitzung des Marktgemeinderates, 12.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 71. Sitzung des Marktgemeinderates 12.04.2018 ö 5.3

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte mittelfristige Finanzplanung 2017 bis 2021. Die Anlage ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Kurzbericht

Gemäß Art. 70 GO i. V. m. § 24 KommHV-K und VV Nr. 2 zu § 24 KommHV ist die mittelfristige Finanzplanung, welche eine Anlage des Haushaltsplanes ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-K), gesondert zu beschließen (siehe die jeweiligen Ansätze in den Einzelplänen und die Zusammenfassung.

Datenstand vom 14.05.2019 16:19 Uhr