Sachvortrag:
Um die Verwaltungsarbeit zu erleichtern und den Städtebaulichen Vertrag (Kostenerstattungsvertrag) nach § 11 BauGB richtig lautend abschließen zu können, benötigt der beabsichtigte Bebauungsplan Nr. 55 im Bereich des Gewerbebetriebs Hieber in Wörleschwang einen Namen.
Die Vorhabenträger haben keine gesonderten Wünsche vorgetragen, weshalb von der Verwaltung die Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 55, „Gewerbegebiet zur Bestandssicherung und Betriebserweiterung Fa. Hieber“, Wörleschwang
vorgeschlagen wird.
Weitere Vorschläge sind durch das Gremium möglich.
Diskussionsverlauf:
MR Richard Hegele frägt, warum man für das Gewerbegebiet nicht den Namen der Straße „Krautgartenweg“ zum Vorbild nimmt, so weiß jeder wo das Gewerbegebiet ist. Bgm. Uhl erklärt, dass dieser Vorschlag ausgeschieden ist, da er sehr an die dort vorhandene Wohnbebauung erinnert.
MR Hörmann schlägt vor den Namen durch die zutreffende Himmelsrichtung zu ergänzen.
2. Bgm. Steppich ist für den von der Verwaltung vorgeschlagenen Namen, da dieser für Klarheit sorgt.
MR Reitmayer würde den Namen Hieber herauslassen, um das Gewerbegebiet nicht so spezifisch zu gestalten.
MR Juraschek schlägt vor, um nicht an die Wohnbebauung zu erinnern, aber doch die Richtung vorzugeben, das Gewerbegebiet „Am Krautgarten“ zu nennen.
MR Fischer frägt, ob er hierbei nach Art. 49 GO persönlich beteiligt ist.
GL …
verneint, da MR Fischer durch die Namensgebung keinen persönlichen oder wirtschaftlichen Vorteil erlangt.