Anbau eines Treppenhauses an ein bestehendes Wohnhaus, Föhrenweg 13, Fl.Nr. 1366/14, Gmkg. Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 19.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 48. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 19.07.2018 ö beschließend 2.10

Beschluss

Dem Antrag zum Anbau eines Treppenhauses an ein bestehendes Wohnhaus, Föhrenweg 13, Fl.Nr. 1366/14, Gmkg. Zusmarshausen, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Der Anbau des Treppenhauses darf die Baugrenze in Richtung Osten um 5,00 m überschreiten.

Das unterste Dachgeschoss darf im Treppenhaus ausgebaut werden.

Das Dach des Treppenhausanbaus darf mit einer Dachneigung von 45° anstatt mit max. 31° errichtet werden.

Der Treppenhausanbau darf anstatt mit einem Außenputz mit einer Holz-Rhombus-Schalung versehen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2019 16:27 Uhr