Sachvortrag:
Überlegungen zur Einrichtung eines Horts bzw. der Mittagsbetreuung im Kindergarten Zusmarshausen, Wertinger Straße 16, wurden bereits im Jahre 2015 angestellt und diesbezüglich fand bereits ein Ortstermin mit Vertretern des Landratsamtes Augsburg am 05.05.2015 statt. Damals wurde bereits signalisiert, dass eine Schulkindbetreuung im jetzigen Kindergarten „Purzelbaum“ aufgrund der vorhandenen Räumlichkeiten und der Schulnähe möglich ist. Dieses Ergebnis war auch für die Weichenstellung für den Neubau des Kindergartens in Zusmarshausen wichtig.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.12.2015 den Beschluss gefasst, einen neuen Kindergarten zu bauen. Ferner wurde beschlossen:
„Die Betreuung der Schulkinder nach Unterrichtsende und in den Ferien erfolgt künftig im Kindergarten „Purzelbaum“ Zusmarshausen, Wertinger Straße 16. Dieses Gebäude ist nach Bezugsfertigkeit der neuen Kindertageseinrichtung zu sanieren. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Sanierungskonzept ausarbeiten zu lassen.“
Am 15.03.2018 fand ein erneuter Ortstermin mit Vertretern des Landratsamtes Augsburg, Frau … (Leitung Mittagsbetreuung), Frau … (Leitung Kindergarten), MR Aumann, MR Hafner-Eichner und der Verwaltung statt.
Dabei wurde das Raumprogramm für eine altersgemischte Einrichtung –Hort- erörtert. Bei einem dreigruppigen Hort (75 Plätze) beträgt das Summenraumprogramm 397 qm. Grundsätzlich wäre nach Besichtigung der Räumlichkeiten die Einrichtung eines Hortes möglich. Auch eine Belegung mit der Kombination -Hort und Mittagsbetreuung- wurde diskutiert.
Hierzu hat das Landratsamt mit Schreiben vom 23.03.2018 mitgeteilt, dass ein Wechsel der Belegung zwischen Mittagsbetreuung und Hort nicht möglich ist, da der Hort nach dem BayKiBiG gefördert wird, d.h. auch das Summenraumprogramm dementsprechend die zuwendungsfähigen Flächen für den Hort ausweist und somit die entsprechenden Fördergelder bereit gestellt werden.
Der Ausschuss für Kultur, Generationen und Vereine hat sich in seiner Sitzung am 10.04.2018 auch damit befasst und die Notwendigkeit eines Grundsatzbeschlusses durch den Marktgemeinderat erachtet.
Am 22.05.2018 fand ein Gespräch bei der Regierung von Schwaben bezüglich der Förderung statt, an dem neben Vertreter der Regierung auch Frau … (Leitung Mittagsbetreuung) und von der Verwaltung Herr … teilnahmen.
Das Gespräch wurde anberaumt, um die Fördermöglichkeiten der anstehenden Sanierung bzw. Umbau des bisherigen Kindergartens „Purzelbaum“, Wertinger Straße 16, Zusmarshausen zu erläutern.
Zunächst wurde seitens der Regierung von Schwaben mitgeteilt, dass ein neues Sonderinvestitionsprogramm für die Schulkindbetreuung aufgelegt werden soll. Dies ist im Koalitionsvertrag enthalten. Allerdings fehlen hier noch Einzelheiten und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Auch ist angedacht, das Summenraumprogramm zu ändern und zu verbessern.
Grundsätzlich ist eine anstehende Sanierung des Gebäudes nach FAG förderfähig, wenn die Untergrenze von 25 % der vergleichbaren Neubaukosten überschritten werden (Beispiel: 397 qm x 4.455,-- € = 1.768.635,-- € davon 25 % = 442.158,75 €).
Im Rahmen der Planungsphase (nicht förderschädlich) sollen vorab die Sanierungs-/Umbaukosten ermittelt werden. Dies könnte in Form einer sog. Machbarkeitsstudie erfolgen. Zu beachten ist evtl. ein notwendiges VGV-Verfahren.
Auf die Frage bezüglich des Erbbaurechts (Spitalstiftung) sieht die Regierung keine Probleme. Das Erbbaurecht endet im Jahr 2067. Die Bindefrist bei Förderungen endet nach 25 Jahren.
Bei den weiteren Planungen ist ggf. das neue Raumprogramm zu beachten. Daher sollte mit einem Förderantrag aus Sicht der Regierung von Schwaben noch abgewartet werden, dies auch in Bezug auf das neue geplante Sonderinvestitionsprogramm für die Schulkindbetreuung (vermutliches Erscheinen Herbst 2018).
Eine weitere Belegung des Gebäudes mit einer Kindergartengruppe (im Bedarfsfall) ist nicht förderschädlich. Allerdings im Falle einer Belegung mit einer Gruppe der Mittagsbetreuung sind strengere Maßstäbe anzulegen. Dies wäre nur bei einer strikten räumlichen Trennung denkbar. Allerdings, so die Regierung, gehören künftig Mittagsbetreuungen zu den auslaufenden Betreuungsmodellen.
Voraussetzung für eine Förderung ist eine Bedarfsfeststellung durch das Landratsamt Augsburg im Zuge der Jugendhilfeplanung. Diesbezüglich ist frühzeitig ein Antrag beim Landratsamt zu stellen.
Für diesen Antrag sind erforderlich:
- Zahl der Plätze und für welche Altersgruppe
- Grundsatzbeschluss des Marktgemeinderates
- Gesamteinwohnerzahl je Jahrgang
- Entwicklung der Geburtenrate, Veränderung der Einwohnerzahl durch Zu- und Wegzüge, neue Baugebiete
- Gestiegener Bedarf einer schulkindlichen Betreuung (längere Betreuungszeiten, Ferienbetreuung)
Für einen Grundsatzbeschluss ist entscheidend, ob zukünftig die Schulkindbetreuung in Form der bisherigen verlängerten Mittagsbetreuung oder in der Angebotsform eines Hortes erfolgt.
Nachfolgend eine Übersicht der beiden Angebotsformen mit Vor- und Nachteilen:
Mittagsbetreuung Hort
keine gesetzliche Grundlage für personelle oder bauliche Mindestanforderungen,
keine festgelegten Qualitätsstandards
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gesetzliche Grundlage ist das BayKiBiG, bauliche Mindestanforderungen aus dem Raumprogramm,
gesetzlich festgelegte pädagogische Qualitätsstandards
pro Gruppe (25 Kinder)
- 1 x Erzieher/in
- 1 x Kinderpfleger/in
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Keine Konzeption erforderlich
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Betreuung, Betrieb und Organisation nach einem Leitbild, Konzeption erforderlich (wie im Kindergarten)
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Keine Buchungszeiten (bisher 2 – 5 Tage möglich)
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Verbindlich gebuchte Anwesenheitszeiten
20 Std./Woche für mehr als 50 % der angemeldeten Kinder, Buchungszeit 3-4 Std./Tag
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Einheitliche Elternbeiträge (bislang 51,-- €/Monat)
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Elternbeiträge nach Buchungszeiten gestaffelt
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Flexibilität bei den Abholzeiten
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Flexibilität durch Buchungszeiten und in Absprache mit dem Personal möglich
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Kein Personalpool mit Kindergärten/Krippen, da fehlende Qualifikation (Erzieher/in/Kinderpfleger/in)
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Personalpool möglich, Vertretungen bei Urlaub/Krankheit
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flexible Öffnungszeiten, Ferienbetreuung (Sommerferien bislang 4 Wochen), keine Förderung
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flexible Öffnungszeiten, auch bei Unterrichtsausfällen, Ferienbetreuung (auch in den Sommerferien), Öffnung auch für Kinder, die während der Schulzeit nicht betreut werden, für diese Kinder kann Förderung beantragt werden
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Bisheriges Personal kann weiterbeschäftigt werden
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Pädagogisches Personal (Erzieher/in/Kinderpfleger/in) erforderlich, bisheriges Personal kann als Zusatzkraft wirken (allerdings ohne Förderung), z.B. bei der Essensausgabe
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keine Förderung bei Investitionen (Sanierung/Umbau)
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Investitionskostenförderung nach Vorgaben des Raumprogrammes möglich (75 Plätze = 397 qm Hauptnutzfläche)
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Zuschuss für die Mittagsbetreuung – 7.000,-- € je Gruppe für die verlängerte Mittagsbetreuung = 21.000,-- €/Jahr
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Kindbezogene Förderung nach BayKiBiG –
ca. 100.000,-- €.
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Zusammenfassung Vorteile Hort:
- Pädagogischer Qualitätsstandard auf personeller, konzeptioneller und auch baulicher Ebene
- Synergieeffekte mit den bestehenden Kindergärten und Krippen (auch wenn im Bedarfsfall eine Kindergartengruppe in der bisherigen Einrichtung verbleibt)
- Investitions- und Betriebskostenförderung
- Allgemeine Ferienbetreuung für Kinder möglich, die sonst nicht betreut werden
Aus Sicht der Verwaltung soll die zukünftige Schulkindbetreuung in der Angebotsform Hort im bisherigen Kindergarten „Purzelbaum“ Zusmarshausen, Wertinger Straße 16, erfolgen. Die Bedarfsanerkennung soll für 75 Plätze der Altersgruppe 1 – 5. Klasse beantragt werden. Derzeit besuchen ca. 75 Kinder die Mittagsbetreuung.
Diskussionsverlauf:
Auf Rückfrage wird erklärt, dass die Ferienbetreuung bereits in den Morgenstunden beginnt und nicht erst mittags durch das Fachpersonal erfolgt.
MR Hörmann und MR Winkler folgen der Empfehlung der Verwaltung. Allerdings sieht MR Winkler 75 Plätze bei einer Erweiterung von bisher 1. – 4. Klasse auf 1. – 5. Klasse als zu gering an. Ein Nachrüsten kostet seiner Meinung immer mehr, als das Konzept gleich aufzustocken. Er wird den Beschluss ablehnen, sollte die Zahl „75 Plätze“ weiterhin im Beschluss genannt werden. Die derzeit auszuweisenden Baugebiete und die Anstrengungen des Marktes zu mehr Wachstum führen zwangsläufig auf Dauer zu einem zu geringen Angebot. Zudem spricht er sich für eine behindertengerechte Gestaltung der Räumlichkeiten aus, sollte der Umbau beginnen. Auch dies wird gefördert und ist laut GL …
bereits geplant. Bürgermeister Uhl will für eine Erhöhung der Plätze bis zum Ergebnis der Machbarkeitsstudie warten und erst dann bei Bedarf reagieren. Der Beschlussvorschlag wird entsprechend angepasst, sodass die von MR Juraschek zusätzlich gewünschte „5. Gruppe“, mit aufgenommen wird. Es ist dann von 100 Plätzen die Rede.
Die Thematik Hort oder Mittagsbetreuung führt der MGR schon länger. Allerdings sollte laut MR Christian Weldishofer die Qualität entscheiden. 51 Euro/Monat und Kind in der Mittagsbetreuung sind durchaus als zu kostengünstig zu sehen, aber eine kostendeckende Umlegung auf die Eltern ist aus seiner Sicht nicht gewünscht. Vielmehr handelt es sich um eine Investition für die Zukunft. „Wir leben von der Verjüngung, sodass ein dauerhaftes Betriebskostendefizit wohlwollend angenommen werden sollte“, erklärt MR Christian Weldishofer.
MR Juraschek erkundigt sich, ob durch Kostensteigerung und gleichzeitigem Wegfall von betreuungsbedürftigen Kindern ein weiteres Defizit zu erwarten ist. MR Hafner-Eichner erklärt, dass es hierfür Bildungs- und Teilhabeleistungen gibt, die bedürftige Eltern beantragen können, welche sich andernfalls eine Unterbringung der Kinder im Hort nicht leisten könnten.
Bürgermeister Uhl gibt bekannt, dass die Höhe der Förderung sowie der künftige Beitrag der Eltern noch nicht klar ist. Es ist heute nur eine Grundsatzentscheidung zur weiteren Fortentwicklung geplant, sodass sich diese Details erst in der Zukunft ergeben werden. Die Höhe des Beitrags wird in einer kommenden Sitzung durch das Gremium beschlossen werden. MR Aumann würde zunächst bei 75 Plätzen verbleiben, da es durchaus auch Eltern geben kann, die diese neue Form der Kinderbetreuung abschrecken wird: „Qualität hat seinen Preis und rundet unser Gesamtangebot ab“. Der Marktrat spricht sich für die Bildung eines Hortes aus und wünscht dringend die Beibehaltung des bisherigen Personals.
MR Hafner-Eichner hat sich erkundigt und herausgefunden, dass im Landkreis 27 Gemeinden einen Hort gebildet haben. Dass sich das Modell „Hort“ bewährt hat, dafür spricht ihrer Ansicht nach auch diese Zahl. Was die Elternbeiträge angeht, muss auch aus ihrer Sicht eine Anpassung erfolgen. Allerdings wird hier eine Lösung gefunden werden. Ihrer Meinung nach muss die Flexibilität der Abholung erhalten bleiben. Hierauf sollte besonderes Augenmerk gelegt werden. Zudem stellt der Hort eine deutlich flexiblere Handhabung dar, als in der offenen Ganztagsschule.