Errichtung einer Gewerbehalle, Im Zusamtal, Fl.Nr. 355/3, Gmgk. Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 11.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 52. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 11.12.2018 ö 2.6

Beschluss

Dem Antrag zur Errichtung einer Gewerbehalle, Im Zusamtal, Fl.Nr. 355/3, Gmgk. Zusmarshausen, wird mit folgender Ausnahme und Auflagen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die OK-Traufe der Gewerbehalle darf 452,57 m ü. NN betragen.

Die wegemäßige Erschließung hat bis zur Fertigstellung der neuen Erschließungsstraße „Im Zusamtal“ über die Flurstücke Nr. 357/2 und 355/2 zu erfolgen.

Die Entwässerung des Regenflächenwassers hat in Richtung Süden über eine neue Entwässerungsleitung zu erfolgen. Die Verlegung der Entwässerungsleitung auf den Flur-Nrn. 357/2, 355/3 und 355/2 erfolgt durch den Antragsteller. Als Anschlussmaßnahme auf öffentlichen Grund ist eine Neuverlegung einer Entwässerungsleitung von der südlichen Grundstücksgrenze der Flur-Nr. 357/2 bis zum öffentlichen Entwässerungsgraben auf der Flur-Nr. 347/8 durch den Markt Zusmarshausen durchzuführen. Die genaue Ausführung erfolgt in Abstimmung mit dem Antragsteller und dem Markt Zusmarshausen.

Sobald die geänderte Entwässerungsplanung vorliegt, kann diese auf dem Verwaltungsweg abgehandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2019 16:41 Uhr