Errichtung einer Einfriedung, Finkenweg 9, Fl.Nr. 1136/2 und 1136/3, Gmkg. Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 11.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 52. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 11.12.2018 ö beschließend 3.1

Beschluss 1

Dem Antrag zur Errichtung einer Einfriedung, Finkenweg 9, Fl.Nr. 1136/2 und 1136/3, Gmkg. Zusmarshausen, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die bestehende Einfriedung auf der Fl.Nr. 1136/3 entlang der südwestlichen Grundstücksecke darf erhalten bleiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die bestehende Betonstützwand entlang der nördlichen Grundstücksgrenze auf der Flur-Nr. 1136/2 darf durch eine neue vorgesetzte Betonstützwand mit einer Höhe von ca. 1,20 m ersetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die neue Stützmauer auf der Fl.Nr. 1136/2 darf plangemäß mit einer maximalen Höhe von ca.  140 cm entlang der westlichen Grundstücksgrenze errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2019 16:41 Uhr