Erneuerung der Elektroanlage in der Pfarrkirche St. Martin
Daten angezeigt aus Sitzung:
83. Sitzung des Marktgemeinderates, 20.12.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Martin Gabelbach wird ein Zuschuss in Höhe von 20.700,00 € für die Erneuerung der Elektroanlage in der Pfarrkirche St. Martin, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2019, bewilligt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Kurzbericht
Die Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Martin Gabelbach hat mit Schreiben vom 27.10.2018 einen Zuschussantrag für die Erneuerung der Elektroanlagen in der Pfarrkirche St. Martin gestellt
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In der beschlossenen Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 sind unter Punkt 12.1. die investiven Baumaßnahmen der Religionsgemeinschaften mit einem Förderbetrag von 10 % der nachgewiesenen reinen Baukosten aufgeführt.
Nachdem die nachgewiesenen reinen Baukosten als Berechnungsgrundlage dienen, sind die Eigenleistungen sowie die Vorsteuerabzugsberechtigung zu prüfen.
Gesamtkosten
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207.000,00 €
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./. Eigenleistung
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0,00 €
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207.000,00 €
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./. Vorsteuerabzugsberechtigung
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0,00 €
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zugrunde zu legende Kosten
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207.000,00 €
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In Folge dessen errechnet sich ein Förderbetrag in Höhe von 20.700,00 €.
Nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a) 5. Spiegelstrich der Geschäftsordnung kann der Haupt- und Finanzausschuss bei der Gewährung von Zuschüssen nur bis zu einem Betrag von 5.000 € im Einzelfall selbst entscheiden.
Der HFA hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 dem MGR einstimmig empfohlen, dass der Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Martin Gabelbach ein Zuschuss in Höhe von 20.700,00 € für die Erneuerung der Elektroanlage in der Pfarrkirche St. Martin, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2019, bewilligt wird.
Datenstand vom 14.05.2019 16:42 Uhr