Sachvortrag:
Anlass und Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer der Flur Nr. 2 Gmkg. Gabelbach möchte östlich des bestehenden Wohnhauses ein weiteres Wohnhaus errichten. Eine Bebaubarkeit ist derzeit im Bereich der vorgesehenen Bebauung bauplanungsrechtlich nicht zulässig, da diese im Außenbereich gem. § 35 BauGB liegt. Der Markt schafft durch die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Bebauung. Die Kosten des Verfahrens trägt der Grundstückseigentümer.
Bisheriger Verfahrensablauf zur Einbeziehungssatzung stichpunktartig:
- Aufstellungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung Nr. 62 „Flur Nr. 2 Gabelbach – Beim
Bergweber“ wurde am 29.04.2021 vom MGR gefasst und im Marktboten am 17.06.2021
ortsüblich bekanntgemacht.
- Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde am 28.10.2021 vom MGR gefasst. Die
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der TÖB gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist
frist- und formgerecht in der Zeit vom 26.11.2021 bis 05.01.2022 erfolgt.
- Aufgrund der Einwendungen von Herrn ..., technisches Bauamt, vom 28.09.2022, dass
zunächst die Problematik mit abfließendem Hangwasser bei Starkregenereignissen zu klären ist,
wurde die Bauleitplanung gestoppt. Anlass hierfür waren u.a. größere Starkregenereignisse im
September 2022.
Seitens des Technischen Bauamtes wurde für die Flächen im Norden des Baugrundstückes ein
Konzept mit Drainagen mit Entwässerungsgraben erarbeitet, so dass sowohl der Ort Gabelbach
als auch das Baugrundstück im Falle eines Starkregens mehr Schutz erfahren. Zur rechtlichen
Sicherung des Drainagen-Konzeptes wurde am 21.11.2023 ein notarieller Vertrag zur Bestellung
von Dienstbarkeiten mit Kaufvertrag über eine Teilfläche mit allen beteiligten
Grundstückseigentümern geschlossen.
In der Folgezeit sind die eingegangenen Anregungen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange durch das Büro Arnold Consult AG nach Abstimmung mit der Verwaltung des Rathauses zusammengestellt, geprüft, gewürdigt, mit einer Abwägung und einer Beschlussempfehlung versehen worden.
Die Synopse zur Abwägung mit Beschlussempfehlung wurde den Marktgemeinderäten mittels Einstellung in das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Stellungnahmen und Abwägungen werden am Sitzungsabend von Herrn ..., Büro Arnold Consult AG, vorgetragen.
Die Abwägung der einzelnen Stellungnahmen erfolgt anhand der vorgelegten Synopse.
Es sind – wo erforderlich – Einzelbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen zu fassen, und zwar zu den Stellungnahmen von:
1. Landratsamt Augsburg, Sachgebiet Bauleitplanung
Schreiben vom 10.01.2022 (Az.: 501-610-18)
Beschlussvorschlag (1)
Der Marktgemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme zur Kenntnis.
Die textlichen Festsetzungen zur Einbeziehungssatzung werden unter den Ziffern V.3, V.4 und V.5 gemäß der o.g. Abwägung redaktionell ergänzt bzw. klargestellt. Ergänzend wird auch die Begründung zur Einbeziehungssatzung in den betreffenden Textpassagen inhaltlich fortgeschrieben und redaktionell auf die Ergänzungen der textlichen Festsetzungen abgestellt.
2. Landratsamt Augsburg, Sachgebiet Immissionsschutz
Schreiben vom 05.01.2022 (Az.: 55.7-I-134-21)
Beschlussvorschlag (2)
Der Marktgemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme zur Kenntnis.
Auf Grundlage der Ergebnisse der durchgeführten Untersuchung der Immissionsschutztechnischen Belange werden in den textlichen Festsetzungen zur Einbeziehungssatzung unter der neuen Ziffer V.6. die zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen eingearbeitet. Ergänzend wird auch die Begründung zur Einbeziehungssatzung zur Thematik Immissionsschutz inhaltlich fortgeschrieben und redaktionell auf die Ergebnisse dieser Untersuchung abgestellt.
3. Landratsamt Augsburg, Sachgebiet Kreistiefbauverwaltung
E-Mail vom 12.01.2022
Beschlussvorschlag (3)
Der Marktgemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme zur Kenntnis.
In den textlichen Festsetzungen zur Einbeziehungssatzung wird unter der neuen Ziffer VI.5. ein textlicher Hinweis zu den im Bereich der Grundstücksein-/ausfahrt zur Kreisstraße A 4 zu beachtende Auflagen redaktionell ergänzt. Die Umsetzung dieser Auflagen erfolgt dann in eigener Verantwortung durch den Grundstückseigentümer.
4. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
Schreiben vom 16.12.2021 (Az.: 3-4622-A-35426/2021)
Beschlussvorschlag (4)
Der Marktgemeinderat nimmt die vorgebrachte Stellungnahme zur Kenntnis.
Die textlichen Festsetzungen und textlichen Hinweise zur Einbeziehungssatzung werden unter den Ziffern V. 7. und V. 8. bzw. VI. 2., VI. 3., VI. 4. und VI. 6. gemäß der o.g. Abwägung redaktionell ergänzt bzw. konkretisiert. Ergänzend wird auch die Begründung zur Einbeziehungssatzung in den betreffenden Textpassagen inhaltlich fortgeschrieben und redaktionell auf die Ergänzungen der textlichen Festsetzungen bzw. die Ergebnisse der durchgeführten Sickerversuche abgestellt.
5. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg
Schreiben vom 28.12.2021 (Az.: 4612-71-10)
Beschlussvorschlag 5
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Einbeziehungssatzung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
6. Markt Zusmarshausen, Technisches Bauamt
E-Mail vom 01.12.2021
Beschlussvorschlag 6
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Einbeziehungssatzung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.