Gemeinde Altenmünster
Aufstellung des Bebauungsplans "Altenmünster Ortsmitte"
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
111. Sitzung des Marktgemeinderates, 06.03.2025
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat Zusmarshausen nimmt im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplans „Altenmünster Ortsmitte“ der Gemeinde Altenmünster.
Es bestehen keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Kurzbericht
Mit Mail vom 07.02.2025 informiert das Ingenieurbüro OPLA aus Augsburg über die Aufstellung des Bebauungsplans „Altenmünster Ortsmitte“ der Gemeinde Altenmünster und bittet den Markt Zusmarshausen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB um Stellungnahme bis zum 14.03.2025.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten zur Information und Vorbereitung auf die Sitzung per Mail am 11.02.2025 zu.
Den internen Stellen (Kläranlage, Wasserversorgung und Bauamt) wurden die Unterlagen mit der bitte um Stellungnahme ebenfalls übermittelt.
Das Plangebiet des Bebauungsplans liegt in der Ortsmitte von Altenmünster, dient der Innenentwicklung und umfasst eine Fläche von ca. 3.873 qm.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht für eine gemischt genutzte Bebauung in der Ortsmitte von Altenmünster, in der neben Nutzungen der Gesundheitsversorgung und des Dienstleistungsgewerbes auch ortsnaher Wohnraum sowie weitere Nutzungsstrukturen (z.B. Café oder ein Bürgersaal) realisierbar sein sollen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Dorfgebiet dargestellt. Auf Ebene des Bebauungsplanes soll ein Mischgebiet festgesetzt werden. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Von den internen Stellen wurden keine Bedenken gegen den Bebauungsplan „Altenmünster Ortsmitte“ geäußert.
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch den Bebauungsplan „Altenmünster Ortsmitte“ beeinträchtigt werden.
Datenstand vom 16.04.2025 15:26 Uhr