Kommunale Wärmeplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  110. Sitzung des Marktgemeinderates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 110. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2025 ö 8.3

Kurzbericht

MR Marcus Bermeitinger findet, dass der Markt Zusmarshausen eine kommunale Wärmeplanung durchführen sollte, bzw. eine Bestandsaufnahme durchführen sollte. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl fügt an, dass es sich bei der kommunalen Wärmeplanung um ein Bundesgesetz handelt. Gemeinden über 100.000 Einwohner müssen bis 2026 und Gemeinden unter 100.000 Einwohner müssen bis 2028 eine kommunale Wärmeplanung durchgeführt haben. Gemeinden unter 10.000 Einwohner haben diesbezüglich eine Sonderregelung, im Sinne eines vereinfachten Verfahrens. Wo sich kein Wärmenetz rentiert, wird es auch keine Pflicht werden. Der Freistaat Bayern muss hierzu noch Regelungen treffen. Für die kommunale Wärmeplanung werden auch Fördermittel bereitgestellt. 

Datenstand vom 16.04.2025 14:50 Uhr