Sachvortrag:
… vom Ingenieurbüro Steinbacher-Consult stellt nachfolgend das Planungskonzept des Innovationsparks Sortimo anhand der beigefügten Power Point Präsentation ausführlich vor. Bereits im Vorfeld wurde den Markträten eine Beschlussvorlage mit folgendem Inhalt zur Verfügung gestellt.
„Vorbemerkungen
Die Firma Sortimo beabsichtigt im Norden von Zusmarshausen, westlich des bestehenden Betriebes eine moderne, semi-autonome und vollständig barrierefreie Schnellladestation bis 350 kW für KFZ in Verbindung mit einem gastronomischen Betrieb zu errichten. Gleichzeitig ist zur Schaffung und Förderung der „Modellregion – Elektromobilität und nachhaltige Orts- und Stadtentwicklung“ von der Sortimo Gruppe die Errichtung eines Forschungs- und Innovationsparks geplant.
Das Vorhaben wurde am 15.12.2016 im Landratsamt Augsburg den Fachabteilungen vorgestellt. Dabei wurden wesentliche Vorgaben wie Naturschutz, Denkmalpflege, Wasserwirtschaft usw. erläutert.
Nach den bisherigen Erkenntnissen steht dem geplanten Vorhaben nichts entgegen. Der Vorhabenträger beantragt daher die Schaffung von Baurecht und damit die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Aufgrund nachfolgender Vorgaben (der Einfachheit halber zitiert) ist vorgesehen, unterschiedliche Pläne aufzustellen, nämlich für den östlichen Teil mit Bebauung einen vorhabenbezogenen BP und im westlichen einen GOP (Grünordnungsplan) und analog die Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes.
Gemäß § 78 WHG gilt:
(1) In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist untersagt:
1. die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch
Gemäß BauGB gilt:
§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung
(2) Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Gemäß Art. 4 BayNatSchG gilt:
(3) Ist ein Bauleitplan nicht erforderlich, gelten für das Verfahren zur Aufstellung von Landschafts- und Grünordnungsplänen sowie für die Genehmigung die Vorschriften für Bauleitpläne entsprechend. Der Landschaftsplan hat in diesem Fall die Rechtswirkung eines Flächennutzungsplans, der Grünordnungsplan die eines Bebauungsplans.
Nachdem der exakte Umgriff des Bebauungsplanes noch nicht feststeht, wird davon abgeraten, derzeit bereits einen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Der Umgriff würde sich erst aus den Vorgaben einer frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB konkret ergeben. Deshalb schlägt die Verwaltung auf Anraten des Ing.-Büros Steinbacher Consult vor, den Aufstellungsbeschluss erst mit den Billigungsbeschlüssen (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) zu fassen. Der Marktgemeinderat wird deshalb gebeten, die Verwaltung zu ermächtigen, das Bauleitplanverfahren (auch ohne Aufstellungsbeschluss) einzuleiten und insbesondere die frühzeitige Beteiligung der der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“
Diskussionsverlauf:
… führt eingangs aus, dass am Areal des Kreisverkehrs ein Forschungs- und Innovationspark der Firma Sortimo geschaffen werden soll. Der bisherige schöne Blick auf die Talaue der Roth, als auch das Ortsbild soll durch die Errichtung des Innovationsparks nicht gestört werden. Zudem werde das natürliche Überschwemmungsgebiet bei den Planungen mitberücksichtigt und auch der Naturraum erhalten bleiben. Der Flächennutzungsplan sieht eine natürliche Entwicklung vor, welcher auch Rechnung getragen werden soll. Die Wahrung des bisherigen Standes und die Neugestaltung der Zukunft stehe hier im Vordergrund. Nachdem insbesondere die Roth eine wichtige Frischluftschneise darstellt, soll die Talaue geschützt und der Hochwasserraum freigehalten werden. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine Biotopvernetzung bis hin zur Roth geschaffen werden soll.
Im weiteren Verlauf erläutert … das Planungskonzept zum Innovationspark. Die Firma Sortimo beabsichtige die weltweit modernste, semi-autonome und vollständig barrierefreie Schnellladestation bis 350 kW zu errichten. Um die Wartezeit der Aufladung zu verkürzen und so angenehm wie möglich zu gestalten, soll im weiteren Bauabschnitt eine gastronomische Einheit geschaffen werden. Im dritten und letzten Bauabschnitt ist das Forschungs- und Innovationszentrum der Firma Sortimo geplant. Für die Region soll ein neuer Motor geschaffen werden, um insbesondere die Elektromobilität im kommunalen Raum weiter zu entwickeln. Herr …
stellt anhand von Plänen die Lage der Schnellladepunkte und der Gastronomie dar. Durch die Absenkung der Gebäude auf verschiedenen Höhen kann ungehindert in den Talraum geblickt werden. Das Naherholungsgebiet soll dementsprechend aufgewertet werden.
… stellt die Standpunkte der Firma Sortimo dar. Die Firma Sortimo habe sich länger mit diesem Thema befasst und beschlossen, den Innovationspark als Pilotprojekt in Zusmarshausen zu starten. Geplant seien drei Bauabschnitte. Im ersten Bauabschnitt sollen 12 Ladestationen als auch ein Shop errichtet werden. Im weiteren Bauabschnitt werden weitere Ladestationen angebracht, ehe abschließend im dritten und zugleich letzten Abschnitt der Innovationspark der Firma Sortimo erbaut werden soll. Bewusst wurde dieser Standort gewählt, weil die Firma Sortimo in die Wurzeln von Zusmarshausen investieren möchte. Als Zielsetzung ist vorgesehen, 2018 ein einzigartiges Konzept mit Verpflegung geschaffen zu haben, als auch eine weltweite Vorreiterrolle diesbezüglich einzunehmen.
… vom Ingenieurbüro Steinbacher-Consult geht in seinem Sachvortrag detaillierter in die Planungen ein. Im ersten Planungskonzept Hochbau, muss zunächst Baurecht geschaffen werden. Anhand der Power Point Präsentation erläutert er den alten Flächennutzungsplan. Fest steht, dass der Hochwasserschutz sichergestellt werden muss, es ist nicht möglich für überschwemmungsbereiche Bebauungspläne aufzustellen. Des Weiteren sollen Lärmkontingente zum Schallschutz festgesetzt werden. Wichtig für das Bauvorhaben sind zunächst die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Erst nach deren Einholung wird an der Planung weitergearbeitet.
MR Hubert Kraus sieht das Projekt als sehr spannend und zukunftsweisend an. Er erkundigt sich zudem ob für das Pilotprojekt etwaige staatliche Förderungen möglich sind.
…erläutert daraufhin, dass sich das Projekt noch in der Anfangsphase befindet und staatliche Förderungen derzeit noch nicht beziffert werden können. Zudem muss der „Modellcharakter“ abgewartet werden. Eine Grundförderung sei jedoch vorgesehen.
MR Steffen Kraus fragt an, ob bereits ein Durchführungsvertrag geschlossen wurde.
Bgm. Uhl verneint diese Anfrage. Dieser wird sich aus den kommenden Planungen ergeben.
2. Bgm. Steppich meldet sich zu Wort und merkt an, dass insbesondere im öffentlichen Verkehrsnetz (Linienbusse etc.) die Elektromobilität eine wichtige Rolle spielt. Er persönlich ist von der Elektromobilität sehr angetan und überzeugt. 2. Bgm. Steppich informiert sich, wie es um die Mitbewerber insbesondere der Brennstoffzellen steht und wie … zu der Elektromobilität steht, bzw. was ihn überzeugt, dass diese an Zukunft gewinnt.
…. führt aus, dass es derzeit noch keine Modellregionen gibt, die sich mit der Elektromobilität und mit deren Vernetzung mit der Umwelt befassen. Die Elektromobilität wird derzeit viel über das Ausland betrieben. In Deutschland ist noch ein sehr zurückhaltendes Verhalten ersichtlich. Seiner Meinung nach hat die Technologie jedoch Marktchancen, insbesondere mit dem Standort Deutschland, der eine gute Infrastruktur aufweist. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass auch deutsche Automobilhersteller mittlerweile auf die Elektromobilität setzen. Dies ist die Technik der Zukunft.
MR Aumann zeigt sich begeistert. Es wird ein hochattraktives zukunftsorientiertes Projekt angepackt mit einem sehr guten Konzept. Er erhofft sich, dass das Gebiet der Roth miteingebunden wird. Er kritisiert jedoch, dass das Thema bereits vor Abhalten der MGR Sitzung aus der Presse zu entnehmen war.
MR Juraschek fragt an, warum die bauliche Maßnahme geplant wird, bevor der Bebauungsplan beschlossen wird.
… erläutert, dass mit der ausstehenden Bauleitplanung, ein Vorhabens- und Erschließungsplan, ein Durchführungsvertrag als auch der Bebauungsplan selbst angegangen werden. Ein Aufstellungsbeschluss ist heute noch nicht vorgesehen, da die Umgriffe noch nicht genau gezogen werden konnten. Gesetzlich ist ein Aufstellungsbeschluss nicht verpflichtend. Bei dem Vorhaben und dem Standort handelt es sich um ein besonderes Projekt und Gebiet deswegen müssen zunächst die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gehört werden, damit dann diese Erkenntnisse bereits eingearbeitet werden können und ein vernünftiger Umgriff festgezurrt werden kann.
MR Reitmayer erkundigt sich, auf welcher Kalkulation die Elektromobilität basiert und fragt nach dem aktuellen Marktanteil der Elektroautos.
… erläutert, dass die Elektromobilität nur geschaffen werden kann, wenn die Infrastruktur stimmt und weiter ausgebaut wird. Bislang ist nur ein Fahrzeughersteller (Tesla) marktführend, der jedoch sehr teuer ist. Aber auch deutsche Automobilhersteller, insbesondere Opel rüsten nach. Die Elektroautos der Firma Opel haben derzeit eine Reichweite von 500 km und liegen preislich zwischen 30.000 – 35.000 Euro. Eingesetzt werden sollen erneuerbare Energien, nachdem auch die Firma Sortimo eigene Energieerzeugungsquellen besitzt. Miteingeplant werden sollen auch sog. Pufferkonzepte.
3. Bgm. Vogg wünscht sich mehr sportliche Aktivitäten im Gemeindegebiet, dies ist auch seinem Antrag auf eine Fitnessinsel zu entnehmen. Die Rothauen sollen aufgewertet werden und insbesondere eine Verknüpfung mit dem TSV Sportgelände geschaffen werden.
2. Bgm. Steppich verweist darauf, dass sich zwei gute Partner gefunden hätten, nachdem auch Herr Steinbacher schon mehrere Jahre im Bereich der erneuerbaren Energien tätig ist. Die Firma Sortimo hätte bei zahlreichen Mitbewerbern um dieses Gebiet (ALDI, REWE, DM-Markt etc.) letztendlich das Rennen gemacht.
MR Hafner-Eichner erkundigt sich, wann die Roth mit in die Planungen einbezogen wird.
Bgm. Uhl berichtet, dass die Roth möglichst frühzeitig miteinbezogen werden soll
MR Günther fragt an, ob die Firma Sortimo alleiniger Bauherr des Bauvorhabens sei.
… entgegnet, dass die Firma Steinbacher lediglich die Planungen für die Firma Sortimo übernimmt. Alleiniger Bauherr ist die Firma Sortimo, die genaue Bezeichnung wird noch festgelegt.
MR Hubert Kraus fügt abschließend hinzu, dass der Standort zweiteilig zu sehen ist. Die Einteilung sollte in einen Bereich für das Bauvorhaben selbst sowie in einen naturbelassenen als auch in einen Freizeit,- Gestaltungs- und Erholungsbereich erfolgen.