Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Terrassenüberdachung, Rothseestraße 5, Fl.Nr. 600/60, Gmkg. Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 55. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 12.03.2019 ö beschließend 1.1

Beschluss

Dem Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Terrassenüberdachung, Rothseestraße 5, Fl.Nr. 600/60, Gmkg. Zusmarshausen, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.


    • Das Pultdach darf mit einer Dachneigung von 7° anstatt Minimum 15° ausgeführt werden.

    • Die Rohdecke des Erdgeschosses darf 42 cm, anstatt max. 30 cm, über der Oberkante der angrenzenden Erschließungsstraße liegen.

    • Die Wandhöhe der niedrigen Wand darf 6,36 m, anstatt max. 6,25 m betragen.

    • Das Einfamilienhaus darf die Baugrenze in Richtung Osten durch die nordöstliche Gebäudeecke um 0,99 m und durch die südöstliche Gebäudeecke um 0,46 m überschreiten.

Sollten weitere Befreiungen erforderlich sein, die auf den Plänen ersichtlich waren, kann dies auf dem Verwaltungsweg abgehandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 10:45 Uhr