Errichtung eines Gartenhauses, Steinebergring 32, Fl.Nr. 600/113, Gmkg. Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 55. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 12.03.2019 ö beschließend 3.1

Beschluss 1

Dem Antrag zur Errichtung eines Gartenhauses, Steinebergring 32, Fl.Nr. 600/113, Gmkg. Zusmarshausen, wird mit folgender Befreiung das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Das Gartenhaus darf eine Grundfläche von 18 m² anstatt maximal 8 m² vorweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die freie Gartenfläche zwischen der beantragen Nebenanlage und der westlichen Grundstücksgrenze ist mit standortgerechten Sträuchern der Liste E des Bebauungsplanes Nr. 25 „Steineberg“ zu bepflanzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 6

Datenstand vom 25.07.2019 10:45 Uhr